Multi-Invest Sachwerte GmbH – Provision zurück?

Entscheide Bankrecht, Neues aus der Kanzlei

Multi- Invest:  Nettopolice – Schadensbegrenzung – oder Rückforderung?

Unserer Mandantschaft war ein Sparplan der Sutor Bank (Max Heinr. Sutor oHG, Hamburg) über beauftragte Makler des Unternehmens Multi-Invest Sachwerte GmbH, nämlich der SOISA Treuhand GmbH vermittelt worden. Der Vermittler bat unseren Mandanten eine gesonderte Vereinbarung für die Provision zu unterzeichnen.

Später stellte unsere Mandantschaft dann nach etlicher Zeit aufgrund der ihm von der Sutor Bank zur Verfügung gestellten Unterlagen fest, dass der an ihn vermittelten Sparplan unter anderem deswegen nicht zur gewünschten Vermögensbildung führte, da ein Großteil der Sparraten auf die Vermittlerprovision bezahlt wurden.

Die nähere Überprüfung des Sachverhaltes wie es zu derart hohen Abzügen kam, war für unseren Mandanten nicht ermöglicht. Vertragsunterlagen über den Abschluss der Provision mussten von unserem Mandanten erst beim Anbieter herausfordern. Mit Erhalt der Unterlagen war unser Mandant über die Höhe der dort vereinbarten Provision schockiert. Erst Recht, weil die Provision unabhängig von der Fortführung des Sparplans angeblich geschuldet sein sollte.  Unser Mandant konnte sich nicht vorstellen, dass er all diese Informationen zum Zeitpunkt der Vermittlung genannt bekommen hatte.

Die Überprüfung der Sach- und Rechtslage durch mich führte zum Ergebnis, dass dem Mandanten der Widerruf und die Anfechtung des Vertrages, bzw. sogar der Verträge insgesamt zu empfehlen und die Rückforderung der bereits abgeführten Vermittlungsgebühren zu fordern war.

Letztendlich erfolgte dann ein außergerichtlicher Vergleichsabschluss derart, dass Multi Invest dann auf die Weiterbezahlung der Provision verzichtet hatte und unser Mandant auf die Rückforderung bereits bezahlter (anteiliger? Provision verzichtet hatte. Damit war jedenfalls die vom Mandanten gewünschte wirtschaftlich gebotene Schadensbegrenzung ermöglicht.

Haben auch Sie ggf. Sparanlagen, oder Investitionen vermittelt bekommen und sich, ggf. ohne dass es Ihnen bewusst wurde vertraglich zur Bezahlung einer (hohen) Vermittlerprovision verpflichtet?

Übermitteln Sie einen SCAN Ihrer Vertragsunterlagen an die

Wir erstellen ein Angebot für Ihre rechtliche Interessenvertretung. Es wird je nach Einzelfall darauf angekommen, ob man eine außergerichtliche oder gerichtliche Geltendmachung empfehlen kann oder nicht. Da bei den Fällen der sogenannten Netto- Police Vereinbarungen bereits aufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hohe rechtliche Anforderungen durch die Verwender (im vorliegenden Fall eben die Multi-Invest Sachwerte GmbH) zu stellen sind, ist die Überprüfung der Verträge für betroffene Verbraucher im Regelfalle empfehlenswert.

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