Ihre Anwälte im Familienrecht in Augsburg und Schwabmünchen

… beraten und vertreten Sie:

als Kind betreffend diese Themen:

  • Ausbildungsunterhalt
  • Elternunterhalt


Als Ehegatte in diesen Verfahren:

  • Ehescheidung
  • Güterrechtliche Auseinandersetzung
  • Trennung, Trennungsunterhalt
  • Nachehelichen Unterhalt
  • Kindes- und Ausbildungsunterhalt
  • Versorgungsausgleich
  • Zugewinnausgleich


Trennung und Scheidung:

Ein Antrag auf Scheidungsbeschluss (Ehe Scheidung) können wir für Sie frühestens nach Ablauf einer Trennungszeit  von zwölf Monaten stellen, damit die Ehe geschieden wird.

(Trennung bedeutet: Trennung von Tisch und Bett, ohne das gegenseitige Erbringen von Versorgungsleistungen (Waschen, Kochen Einkaufen). Eine Trennung kann auch in der gemeinsamen Ehewohnung erfolgen.

Ziel des Scheidungsverfahrens:  Erlass des Scheidungsbeschlusses (Ehescheidung)

Unterlagen, die benötigt werden (begl. Abschrift oder Original der Heiratsurkunde, Personalausweis, Stammbuch bzw. Geburtsurkunden, Eheverträge soweit bereits abgeschlossen), die Höhe des zum Zeitpunkt der Einreichung des Scheidungsantrags erzielte Brutto- Einkommen.  Mitteilung wieviel gemeinsames Vermögen vorhanden ist. (hat Einfluss auf die Kosten des Scheidungsverfahrens)

Mediation:

Auseinandersetzung anlässlich der Trennung / Scheidung durch  Kompromissbildung im Güterrecht und Unterhaltsrecht. Erarbeiten von Scheidungsfolgevereinbarungen und  Eheverträgen.  (hilft Kosten des Scheidungsverfahrens zu senken).

Ziel: Ausgewogene Regelungen und niedrige Kosten der Scheidung

Unterhalt:

Unterhalt (Kindesunterhalt u. Ausbildungsunterhalt, Ehegattenunterhalt, Trennungsunterhalt und sog. nachehelicher Unterhalt)

Kann im Regelfall für die Gegenwart und Zukunft nicht für die Vergangenheit geltend gemacht werden! (ein Auskunftsverlangen setzt den  Unterhaltspflichtigen bereits in Verzug und zwar ab dem Zeitpunkt der Übermittlung); Trennungsunterhalt ist unverzichtbar.

Kindesunterhalt:

ist ebenso unverzichtbar. Wird ab dem Zeitpunkt der Geburt bis zum Abschluss einer (angemessenen) Ausbildung geschuldet.

Barunterhalt hat derjenige Elternteil zu leisten, Kindesunterhalt, bei welchem das Kind / die Kinder nicht ist/sind. Der Elternteil bei dem sich das Kind befindet erfüllt seine Unterhaltspflicht

durch die Gewährung von Naturalunterhalt. Ab dem 18ten Lebensjahr haften beide Elternteile anteilig im Verhältnis zu ihren Einkommensverhältnissen für den Kindesunterhalt

Unterlagen, die wir benötigen:  Verdienstbescheinigungen der letzten 12 Monate, beider Elternteile. (Im Fall von Selbstständigen, die letzten 3 Steuerbescheide und Steuererklärungen)

Sorgerecht:

Sind eheliche Kinder vorhanden, verbleibt es im Regelfall auch mit Erlass eines Scheidungs-beschlusses beim gemeinschaftlichen Sorgerecht der Elternteile für die Kinder.

Was im Regelfall das Beste ist. Funktioniert es nicht, wenden Sie sich immer zuerst an das Jugendamt. Bedenken Sie, dass das Gesetz im Regelfall keine ausgewogenen Ergebnisse ermöglicht. Die Zuweisung des Sorgerechts nur zu Gunsten eines Elternteils kann in Härtefällen erreicht werden (Drogensucht, Kriminalität etc.).

Wir sind die Anwälte Ihres Vertrauens in Augsburg, Schwabmünchen und München.

Ihr Fall ? –  unsere Herausforderung!

Familienrecht - Definitionen von A- Z

Ausbildungsunterhalt

Gem. § 1575 BGB  kann der/ die Geschiedene, welcher während der Ehezeit oder in Erwartung dieser eine Ausbildung nicht aufgenommen hat oder diese abgebrochen hat, von dem anderen Ehegatten Unterhalt verlangen, wenn er diese oder eine entsprechende Ausbildung wieder aufnimmt, um somit den Unterhalt nachhaltig sichern kann, der mit Abschluss der Ausbildung zu erwarten ist.

Ehescheidung

Eine Ehe wird durch richterliche Entscheidung auf Antrag eines oder beider Ehegatten geschieden gem. § 1564 BGB.

Ehewohnung

Die Ehewohnung bezeichnet allgemein den Lebensraum, den die Ehegatten gemeinsam nutzen. Hierbei ist wichtig, dass beide Ehegatten das Besitzrecht inne haben, sodass keiner von der Nutzung ausgeschlossen werden kann, die Eigentumsverhältnisse sind zu vernachlässigen.

Einkommensfiktion

Durch die Einkommensfiktion, wird dasjenige Geld bezeichnet, was nur auf dem Papier existiert jedoch nie erwirtschaftet wurde oder real existiert.

Einstweilige Anordnung

Die einstweilige Anordnung ist ein Rechtsmittel, mit welchem ein vorläufiger Rechtsschutz erreicht wird.

Elterliche Sorge bzw. Sorgerecht

Das Sorgerecht wird in Personensorge und Vermögenssorge aufgeteilt. Unter Personensorge wird die Sorge für die Person des Kindes verstanden, unter Vermögenssorge die Sorge für das Vermögen des Kindes.

Elternunterhalt

Als Elternunterhalt sind diejenigen Zahlungen zu verstehen, welche von den Kindern aufgebracht werden müssen, um den Lebensunterhalt der Eltern durch diese Unterhaltszahlungen sicherzustellen.

Erbrecht der Ehegatten

Das Erbrecht des verbleibenden Ehegatten ist in der gesetzlichen Erbfolge geregelt.

Erwerbsobliegenheit

Die Erwerbsobliegenheit beschreibt die Fähigkeit seine Arbeitskraft dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen und zu nutzen.

Familiengericht

Familienrecht ist ein Teil des Zivilrechts und befasst sich mit Ehe, Verwandtschaft, Lebenspartnerschaften und Familie und regelt streitanfällige Sachverhalte gesetzlich.

Frauenhaus

Als Frauenhäuser werden geschützte Unterkünfte bezeichnet, in denen Frauen und auch ihre Kinder Zuflucht vor häuslicher Gewalt suchen können, wobei Männern der Zugang grundsätzlich verweigert wird.

Gewaltschutz

Das Gewaltschutzgesetz hat den Schutz einer Person von allen Arten und Formen der Gewalt im privaten bzw. häuslichen Umfeld zum Zweck. Hierrunter ist es möglich, dass der Gewaltausübende Partner polizeilich des Hauses bzw. der Wohnung verwiesen werden kann, sodass der Gewaltertragende Partner nicht gezwungen wird Zuflucht zu suchen.

Geschiedenenunterhalt

Als Geschiedenenunterhalt werden die Zahlungen bezeichnet die ein Ehepartner dem anderen zuwendet, um dessen Unterhalt nach der Scheidung (mit) zu finanzieren.

Gütergemeinschaft

Die Gütergemeinschaft ist der eheliche Güterstand.

Gütertrennung

Eine Gütertrennung ist die vollständige Trennung der Vermögensmasse der Ehegatten, welche durch notarielle Beurkundung festgehalten wird.

Getrenntleben

Ein Getrenntleben findet gem. § 1567 BGB dann statt, wenn zwischen den Ehegatten keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte diese erkennbar nicht herstellen will, weil er eine eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. Es besteht auch dann ein Getrenntleben, wenn die Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben.

Jugendamt

Das Jugendamt ist ein Organisationsteil der Kommunalverwaltung und ist als öffentlicher Jugendhilfeträger tätig. Es soll Kinder und Jugendliche insbesondere vor Gefahren gegen ihr Wohl schützen.

Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt wird, sofern eine Ehegemeinschaft besteht, insoweit erfüllt, dass für das Kind in familiärer Solidarität gesorgt wird (Erziehung, Pflege usw.). Sollte der Fall eintreten, dass die Eltern getrennt leben, erfüllt derjenige seine Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind, bei welchem es wohnt, der andere hat einen Bargeldausgleich zu leisten.

Mediation

Die Mediation ist ein Verfahren zur Konfliktlösung, bei dem den Konfliktparteien (Medianten) eine dritte allparteiliche Person (Mediator) zur Seite steht, um die Parteien auf einen gemeinsamen Lösungsweg zu führen.

Scheidung

Scheidung bezeichnet die formelle juristische Auflösung der Ehe.

Scheidungsrecht

Das Scheidungsrecht umfasst als Teil des Familienrechts nur denjenigen Teil welcher sich mit der Ehescheidung befasst.

Trennung

Die Trennung ist eine Voraussetzung für eine Scheidung und bezeichnet die Trennung der noch Eheleute im wirtschaftlichen, räumlichen und emotionalen Bereich.

Umgangsrecht

Das Umgangsrecht ist zusammen mit der elterlichen Sorge im BGB geregelt und beschreibt den Anspruch eines minderjährigen Kindes auf Umgang mit dessen Eltern und umgekehrt, oder den Umgang mit einem Dritten. Eine Rolle spielt das Umgangsrecht insbesondere bei getrennt lebenden Partnern und das Kind entweder bei Mutter oder Vater lebt oder bei einem Dritten.

Unstreitige Scheidung

Eine unstreitige Scheidung setzt voraus, dass die Parteien eine außergerichtliche Lösung finden und dies z.B. in durch einen notariellen Scheidungsfolgenvertrag regeln.

Unterhalt

Der Unterhalt bezeichnet die Verpflichtung einer Person, die Lebensgrundlage (Existenz) eines Anderen durch finanzielle Mittel ganz oder teilweise zu sichern.

Vaterschaftsprozess

Im Vaterschaftsprozess wird juristisch festgelegt, wer die Stellung des Vaters für ein Kind übernimmt. Dieser muss nicht zwingend der biologische Vater des Kindes sein, es folgt dem Ein-Vater-Prinzip.

Vaterschaftstest

Ein Vaterschaftstest ermittelt mithilfe von DNS, ob ein Mann der biologische Vater eines Kindes ist.

Verletzung der Unterhaltspflicht

Die Verletzung der Unterhaltspflicht beschreibt denjenigen Fall in dem sich der Unterhaltsverpflichtete sich seiner Verpflichtung Unterhalt an den Unterhaltsberechtigten zu leisten entzieht und damit die Versorgung desjenigen gefährdet. Dieses Vergehen kann mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden.

Versorgungsausgleich

Der Versorgungsausgleich beschreibt den nach der Ehe stattfinden Ausgleich der Anwartschaften in den Bereichen der gesetzlichen Rentenversorgung, der Beamtenversorgung, der betrieblichen Altersvorsorgen und der Lebensversicherungen (Auswahl).

Zugewinngemeinschaft und Zugewinn

Die Zugewinngemeinschaft beschreibt den Zustand der Gütertrennung während der Ehe, jedoch wird bei Tod eines Ehegatten oder Trennung ein Zugewinnausgleich durchgeführt.

Zuweisung der Ehewohnung

Bei der Zuweisung der Ehewohnung wird eine gerichtliche Entscheidung, hinsichtlich der Thematik angestrebt, welcher Ehegatte in der gemeinsamen Wohnung wohnhaft bleiben darf. Hierbei muss zwischen der Zeit des Getrenntlebens und der Zeit nach der Scheidung entschieden werden, da die Voraussetzungen sich unterscheiden.

Wohnwert

Der Wohnwert umfasst diejenige Summe, welche besteht, wenn eine Person (Ehegatte) in einer Eigentumswohnung wohnt und somit keine Miete zu zahlen hat. Diese Summe, welche als Mietkosten anfallen würde, wird als Wohnwert bezeichnet. Der Wohnwert ist im Unterhaltsrecht zu beachten.

KONTAKT
close slider

Jetzt Termin vereinbaren!

Tel.-Nr.: +49 (0)8232 809 250

E-Mail: 

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner