Pkw-Finanzierung und die Vorteile des Widerrufs

Entscheide Bankrecht, Neues aus der Kanzlei


Ein BGH-Urteil, das wohl massive Auswirkungen auf viele Kfz-Finanzierungen haben dürfte:

Entgegen der Auffassung, die der BGH zunächst verfolgte, ist ein Autokredit-Widerruf im Fall von Kaskadenverweisungen doch möglich.

Demnach bestätigt der BGH nun im Gegensatz zu seiner Rechtsprechung bei Immobiliarkrediten, weitgehend den EuGH, nachdem er dessen verbraucherfreundlichen Urteil vom 26.03.2020 – Az.: C-66/19 mit Beschluss vom 31.03.2020 – Az.: XI ZR 198/19 zunächst ablehnte.

Auf diese Weise ist es den Verbrauchern möglich, insbesondere ihre Pkw-Finanzierungen durchaus lukrativ zu widerrufen. Und dies auch noch nach Jahren.

Mit o.g. Urteil des BGH vom 11.03.2021 hat der BGH einem Autokäufer ein Widerrufsrecht zuerkannt, was zur Folge hatte, dass dieser insgesamt 11.600,00€ zurück erhalten hatte. Dabei bestätigte der BGH dem Autokäufer, dass die von der Bank verwendete Widerrufsbelehrung dem vorgeschriebenen Muster nicht entsprach und sich die Bank in diesem Fall nicht auf die Gesetzlichkeitsfiktion des Art. 247 §6 Abs. 2 S. 3 EGBGB berufen kann.

Dies ist beispielsweise bereits dann der Fall, wenn laut Gesetzesmuster zwingend vorgeschriebene Überschriften bspw. In Bezug auf verbundene Geschäfte fehlen. Auch sind sog. Sammelbelehrungen unwirksam und damit ein Vertrag grds. auch nach der zweiwöchigen Frist widerruflich, wenn darin pauschale Formulierungen aufgenommen wurde, die sich nicht auf den konkreten Fall beziehen.

Gegen Rückgabe des finanzierten Pkw besteht nun die Möglichkeit, gezahlte Raten und Zinsen von der Bank erstattet zu bekommen. Dass dies gerade dann sinnvoll ist, wenn in der Vergangenheit hohe Zinsen vereinbart wurde, liegt auf der Hand.

Im Übrigen ist ein Autokredit-Widerruf auch aus weiteren Gründen sinnvoll:


– Wechsel ohne Vorfälligkeitsentschädigung
– Neuberechnung nach verkehrsüblichen Zinsen
– ggf. Wegfall der Restschulden

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