Auch bei:
ausdrücklicher Enterbung,
familiären Konflikten,
oder persönlicher Ablehnung.
Jahrelanger Ignoranz
Fehlender Fürsorge
unberechtigter Abehnung als Abkömmling
In diesen Fällen bleibt der Pflichtteilsanspruch regelmäßig bestehen.
Wir überweisen insges. 49.260,00 € an unsere Mandantschaft. Diese hatte uns mit der Prüfung und Geltendmachung von Ansprüchen aus Pflichtteilsrecht beauftragt. Das sogenannte Pflichtteilsrecht gesteht, Abkömmlingen, also Kindern, ggf. Enkelkindern, aber auch Ehegatten und den Eltern von Verstorbenen ein Anspruch gegenüber den Erben des [...]
Der Todesfall in Ehe und Familie egal ob mit oder ohne Testament und Erbvertrag, die Hinterlassenen bekommen neben der persönlichen Bewältigung der Trauerarbeit und den Umgang mit der Nachlassindustrie, sei dies nach kürzester Zeit etwas zu tun. Die Hinterlassenschaften zu verwalten, das Erbe anzunehmen, was auch durch Nichtstun problemlos [...]
Ein Erbe ist im Fall der Enterbung eines Abkömmlings Auskunftsansprüchen der Pflichtteilsberechtigten ausgesetzt. Diese bestehen darin, dass im Regelfall ein geordnetes Bestandsverzeichnis über die Aktiva und Passiva des Nachlassverzeichnisses zu erstellen ist. Der Pflichtteilsberechtigte soll hierdurch in die Lage versetzt werden Ansprüche [...]