LBS – Sparkasse Widerruf Darlehensvertrag bringt Geld

Entscheide Bankrecht, Neues aus der Kanzlei

LBS – Sparkasse

Darlehensnehmer sollten gegebenenfalls ihre Darlehensverträge widerrufen. So z.B. dann, wenn Vermittler oder Handelsvertreter der LBS bei Ihnen waren und danach eine Sparkasse gesucht wurde, um Ihre Finanzierung zu ermöglichen. Hier könnte ein Widerruf echte Vorteile für Sie bringen. Dies, weil in diesem Fall jedenfalls die uns vorliegenden Widerrufsbelehrungen bzw. Widerrufsinformationen fehlerhaft sind, was ein derzeit seitens der Kanzlei MJH Rechtsanwälte erstrittenes Gerichtsurteil vor dem LG München belegt.

Die Vorteile für unseren Mandanten: Der Darlehensvertrag wird – ohne, dass eine Vorfälligkeitsentschädigung zu bezahlen ist – vorzeitig beendet. An unseren Darlehensnehmer sind Nutzungen sowie ggf. rechtsgrundlos von der Bank empfangene Zahlungen zurück zu erstatten. Wie hoch? Da hier ein Sonderfall vorliegt, ein sehr streitbares Thema. Ursprünglich konnten Darlehensnehmer bis zu 2,5%-Punkte über dem Basiszinssatz an Nutzungen herausverlangen, wenn diese rechtswirksam den Darlehensvertrag widerrufen haben. Über die Jahre hinweg kamen nicht selten hohe fünfstellige Beträge zusammen.

Ob das auch in Ihrem Fall funktioniert? Dies können wir Ihnen dann mitteilen, wenn Sie uns Ihren Darlehensvertrag nebst Widerrufsbelehrung sowie ggf. auch die Banken-AGB übermitteln. Kosten für eine Online-Ersteinschätzung: Null. Wenn Sie einen telefonischen oder persönlichen Besprechungstermin wünschen: 190,00 € netto, was sich aber ohnehin erst lohnt, wenn wir Ihre Vertragsunterlagen zuvor sichten konnten.

KONTAKT
close slider

Jetzt Termin vereinbaren!

Tel.-Nr.: +49 (0)8232 809 250

E-Mail: 

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner