Beenden Sie ruinöse Kapitalanlagen! Widerruf, Anfechtung, Kündigung!

Entscheide Bankrecht, Neues aus der Kanzlei

Abwarten heißt weiter Geld verlieren. Im Zweifel höhere Summen als bei Beauftragung eines Anwalts der die Beteiligung beendet.  So mancher geschlossene Fonds, hört einfach nicht auf Geld zu kosten. Egal ob ein fondsgebundes Investment, ein exklusives Beteiligungsprogramm im Bereich Privat Equity mit sicheren Renditen angeboten wird, Sachwerte erworben werden, oder Kapitalanlagemodelle betrieben werden, welche dem Anlager versprechen durch Hebelgeschäfte (kreditfinanzierte) Anlagegeschäfte mit Gewinn zu tätigen. Die versprochene Gewinne bleiben aus. Die angeblich innovative sichere Anlage ist hoch risikoreich, Totalverslustrisiko, es wurde nicht über weiche Kosten, die Unverkäuflichkeit der Beteiligung unterrichtet.  Die Rendite wurde auf Grundlage falscher Tatsachen versprochen. Die vorgeblich hohe Rückfrage am Wirtschaftsmarkt seien dies Transportleistungen oder Immobilien (wie z.B.: Schiffsfonds, Containerfonds) oder geschlossene Immobilienfonds, war gar nicht gegeben. Im Bereich des Private Equity wird in Zielunternehmen investiert, die angeblich innovativ sind. Das Anlagekonzept sieht aber  weiche Kosten i.H.v. 19 % vor, über welche nicht aufgeklärt wurde.

Das Geld der Anleger ist weg. Das Anlagegeschäft funktionierte nicht.

Da nur innerhalb von 10 Jahren nach dem Abschluss der Kapitalanlage Erfolgsaussichten bestehen das Geld zurückfordern ist eigentlich rechtlich gesehen Eile geboten. Viele Anleger nutzten diese Chancen erstaunlicher Weise nicht. Sie holen weder Ihr Geld zurück sondern bleiben vielmehr aufgrund Ihre Untätigkeit verpflichtet in teilweise ruinöse Geschäfte weiter einzubezahlen. Das dies nicht sein muss bewiesen wiederum nicht zuletzt einmal die im Rahmen der letzten Wochen und Monate über unsere Kanzlei vor allen Dingen vor Landgerichten und Oberlandesgerichten in Süd-Deutschland erstrittenen Vergleiche.

In vielen Fällen kann der Anleger sein Widerrufsrecht erfolgreich ausüben, wenn er die Beteiligung zu Haus aufgrund des Besuches eines Vertreters gezeichnet hatte. In noch mehr Fällen finden sich Aufklärungsfehler durch den Vermögensberater oder Vermittler, Schließlich Prospektfehler, womit gerichtlich bewiesen werden kann, dass eine Falschberatung stattgefunden und deshalb sowohl Schadensersatz geschuldet als auch eine Kündigung der Beteiligung ermöglicht ist.

Die einen zahlen halt weiter. Die anderen nicht. Echte Probleme können resultieren, wenn die Vertragslaufzeit vorbei und nur noch wenig oder nichts von Ihrem Geld übrig ist. Zuletzt an Gewinne und wirtschaftliche Absicherung im Alter geglaubt? Immer noch:Besser alles zu Ende zu bezahlen – wird halt erst am Ende gut? Wer sagt Ihnen das? Ihr Anlageberater.  Ggf. im Fall einer fondsgebundenen Versicherung? Waren die nicht so gefährlich? Hat man nicht deswegen gerade in Sachwerte, oder eine Beteiligung investiert. Läuft die jetzt doch nicht?  Warten auf die Liquidation oder das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Fonds? So manche Anleger lässt sich durch Vermögensberater die auf Ihre Bestandsprovision hoffen vertrösten! Anderen wird von der Fondsverwaltung mitgeteilt, dass man nicht vor Ablauf der Beteiligungsdauer kündigen kann!

Lassen Sie sich nicht für dumm verkaufen. Alles kann beendet werden. Alles sollte beendet werden, wenn keine eindeutige Tendenz erkennbar ist, dass Sie Ihr Geld wiederbekommen. Lassen Sie sich nie von Leuten etwas sagen, die schon zu dämlich waren Ihr Geld gewinnbringend anzulegen und nur Verluste erwirtschaften!

Lassen Sie sich auch nicht durch einen Liquidator einschüchtern, der mitteilt, dass angeblich die Beendigung der Beteiligung durch Widerruf nach Beschluss der Liquidation des Fonds  nicht mehr möglich sei. So ein Unsinn.  Auch dies sieht die Rechtsprechung im Zweifel anders also so mancher Liquidator  (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 06.04.2016 – 14 U 2/15 , nicht rechtskräftig). Der widerrufende Gesellschafter schuldet lediglich die bis zu diesem Zeitpunkt fällig gewordene und noch nicht verjährten Einlageforderungen.

Der Insolvenzverwalter fordert gerne zu Unrecht erhaltende Ausschüttungen zurück und fordert auf die noch geschuldeten Ratenzahlungen aus der Beitrittserklärung wieder aufzunehmen. Blöd halt, wenn vorher nicht gekündigt wurde. Doof, wenn kein Rechtsstreit durch Vergleichsabschluss dem Insolvenzverwalter ggf. doch im Wege steht, insbesondere nicht festgestellt wurde, dass die Beteiligung beendet worden war.

Wir hatten kürzlich den Anruf eines Anlegers der 25 Jahre einbezahlt hatte und sich wunderte, dass wir ihm leider nicht helfen konnten. Das Unternehmen war, das hatte unsere kostenfreie Kurzrecherche ergeben bereits aus dem Register gelöscht – wegen Vermögenslosigkeit. Da waren  40.000,00 € in einen Fonds bezahlt, der heute nicht mehr existiert. Welch Schock! und dies zu Beginn der Rente! Also überlegen Sie sich eins: Läuft Ihre Geldanlage gut? Warum nicht? Wann ändert sich das? Haben Sie genug Geld um weiteres verlieren zu können? Nein? Dann empfehlen wir die nachfolgenden Überlegungen?

Schon gekündigt? Widerrufen oder Geld zurückgefordert? Gerne vertreten wir Ihre rechtlichen Interessen im Alten und im Neuen Jahr!

Übersenden Sie uns gerne die Unterlagen Ihrer Beitrittserklärung. Wir erstellen für den Fall, dass

Erfolgsaussichten bestehen, kostenfrei ein rechtliches Angebot für Ihre außergerichtliche Interessenvertretung.

 

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