Über das Wechselkursrisiko ist aufzuklären:

Entscheide Bankrecht, Neues aus der Kanzlei

Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 19.12.2017, Az. XI ZR 152 / 17 die Bank für verpflichtet gehalten ordnungsgemäß über die Nachteile und Risiken bei Vermittlung und Abschluss eines Fremdwährungsdarlehens aufzuklären. Erfolgt kein ordnungsgemäßer Hinweis, ist die Bank zu Schadensersatz verpflichtet.

Selbst wenn aus dem Vertrag die Abhängigkeit von Wechselkurs und Zinshöhe erkennbar ist muss die Bank auf besondere Risiken hinweisen. Im vorliegenden Fall hatte die beklagte Bank in ihrem Präsentationsunterlagen die Risiken der von der Klägerin übernommenen wechselkursbasierten Zinszahlungsverpflichtung nicht hinreichend deutlich gemacht. Dies, weil sie weder auf das Fehlen einer Zinsobergrenze ausdrücklich hingewiesen hatte, noch im Hinblick auf die lange Laufzeit des Darlehens die zinsrelevanten Folgen einer nicht nur unerheblichen Aufwertung des Schweizer Franken gegenüber dem Euro offengelegt bzw. ausreichend beschrieben hatte.

Im Gegenteil: Sie hatte das Wechselkursrisiko durch die deutlich hervorgehobenen Hinweise auf der Politik der Schweizer Nationalbank und unter Hinweis auf das Wechselkursniveaus der vergangenen Jahre verharmlost und diesen Eindruck durch die einseitige Darstellung der Vorteile des empfohlenen Darlehens im Vergleich zu einer Fortführung bereits bestehender Darlehensvertragsverhältnis noch verstärkt.

Dies kann der Pressemeldung der Pressestelle des Bundesgerichtshofes vom 19.12.2017 unter folgendem Link entnommen werden:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=80396&linked=pm

 

dabei geht eine entsprechende Hinweispflicht nicht gegenüber Verbrauchern sondern auch z.B. gegenüber Gemeinden, die sich zu einer Finanzierung in Fremdwährung-nach Beratung durch die Bank-entschlossen hatten. Wollen Sie Ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen? Übersenden Sie uns vorab per Mail einen SCAN Ihres Darlehensvertrages und ggf. noch Vorhandenes Werbematerial Ihrer Bank. Wir erstellen kostenfrei ein Angebot für Ihre außergerichtliche Interessenvertretung, soweit wir Erfolgsaussichten erkennen können.

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