CFD- off-Shore Vergleich mit Schweigegelübde

Entscheide Bankrecht, Entscheide Sonstiges Recht, Neues aus der Kanzlei

Die Betreibergesellschaft einer Handelsplattform (off-shore) überweist 1/3 des erlittenen Schadens. Ich verpflichtet mich, meine Kanzlei und unserem Mandanten im Rahmen des Vergleichsabschlusses zum Schweigen betreffend eine fallbezogene Berichtserstattung. Damit ist es uns verboten den Namen des Unternehmens zu nennen. Hieran halte ich mich!

Folgendes darf ich aber berichten, ohne mich Strafgeldforderungen aus der Verpflichtung zu Verschwiegenheit auszusetzen:

Ich hatte und habe seit jeher den Verdacht, dass Betreibergesellschaften von Internet- Handelsplattformen die CFD oder Options- Handel betreiben nicht nur geschickt darin sind

– Verbraucher zum Handel mit diesen hochspekulativen Finanzinstrumenten zu bringen,

sondern auch

– intelligente Firmenlösungen anstreben, um Steuern zu sparen und ggf.
der deutschen oder europäischen Finanzaufsicht (BaFin, oder ESMA) zu
entgehen.

Warum auch nicht?

Zwar ist bereits das Handeltreiben mit CFD mit einem Unternehmen, das seinen Sitz in Europa hat für deren Betreiber extrem profitabel. Dies, da Schätzungen der Finanzaufsicht zu Folge eben mehr als 70 % aller Anleger das investierte Geld verlieren. Nicht selten ist also die Betreiberfirma selbst im Fall eines sogenannten Selbsteintritts der Gewinner der Investitionen der Anleger.

Marketmaker ist nämlich die Betreibergesellschaft selbst und nicht eine Börse und deren Teilnehmer, was die Verbindlichkeiten der Handelsplattform angeht. Erklärt (ausnahmsweise die Betreibergesellschaft nicht selbst den Selbsteintritt in die Wette vermittelt die Betreibergesellschaft an assoziierte Liquid-Brokers. Dass heißt die Betreibergesellschaft sichert sich durch Weitergabe, oder durch ein Gegengeschäft vor den Verbindlichkeiten aus der Handelsgeschäft ab).

Damit ist der Kunde eben im Regelfall der Verlierer und die Handelsplattform der Gewinner. Und natürlich wollen die Betreiber dieser Handelsplattformen diese Gewinne nicht den Spitzensteuersätzen in der BRD oder Europa unterwerfen? Welche Lösung?

Eben! Man gründet eine sogenannte „off-Shore Gesellschaft“ Diese wird dann als Vertragspartner der Anleger, auf der Homepage der Handelsplattform als Betreiberunternehmen geführt.

Die meisten Anleger im Internet „rennen eh der Werbung und Empfehlungen aus sogenannten „Brokertests“ hinterher oder lassen sich von Agenten „abholen“ die als kompetente Finanzberater erst einmal Gewinne für den Kunden „zaubern“.

Klassische Betrügereien wie vor 20 Jahren schon systemeigen finden statt: Der Kunde meint einen Investmentbanker am Telefon zu haben der für sein wirtschaftliches Wohlergehen sorgt. Mit kleinen Anfangsinvestitionen werden stattliche Gewinne auf dem virtuellen Kontos des Anlegers dargestellt.
Dieser selbst wird aufgefordert die „Chance seines Lebens zu nutzten“ alles Geld zu investieren was er hat. Dies, weil angeblich die Marktsituation so positiv und die Entwicklung an der Börse einmalig ist.

Die Geschäfte, die im virtuellen Konto der (tatsächlichen) Betreiberfirma abgerechnet werden sind aber eben keine Spekulationen an der Börse.
Sie sind Wetten auf Kursverläufe an der Börse. Das Handelsgeschäft des Kunden wird aber nicht an der Börse sondern eben vom Betreiber der Handelsplattform abgerechnet.

Fast immer ein Totalverlust für den Kunden. Die Börsenaufsichten vermuten Manipulation und beklagen Verstöße gegen Verfügungen, die sie erlassen und den Anleger schützen sollen.

Eine offshore Gesellschaft ist aber für die BaFin nicht erreichbar! Im Übrigen: Egal ob offshore oder zugelassener Finanzdienstleister mit Sitz in der BRD, Zypern, oder Großbritannien:

Der Metatrader4 u.a. Börsensimulations-Software gestatten den Initiatoren manipulative Eingriffe in die Abrechnung.

Im Übrigen – stets das gleiche Lied: der häufig beratend tätige Vermittler der Kunden hatte zunächst Gewinne erzielt, dann leider nach erwirtschaften Gewinnen auf das „falsche Pferd“ gesetzt. Das Geld ist dann „futsch“ der Anleger traurig.

Der (Durchschnitts-) Anwalt „zuckt“ mit den Schultern und teilt mit, dass ein Urteil auf den Cayman Islands, Marshall Islands, in Belize oder der Dominikanischen Republik, den Bermudas, etc. leider nicht vollstreckbar ist. Dies falls er überhaupt dem Anleger mitteilt,wer Betreiber der Handelsplattform ist. Und findet der Anwalt „nur“ eine Cayman Islands-  oder eine Marshall-Islands-, oder eine Belize-Gesellschaft ist es richtig, wenn der Anwalt kritisch über die Chancen für die Rechtsverfolgung berichtet! Aber nur, wenn damit die anwaltliche Dienstleistung beendet ist.

Denn: Das Ergebnis aus Ermittlungen der Staatsanwaltschaft lässt im Zweifel lange Zeit auf sich warten und die Strafanzeige endet nicht selten mit einer Verfahrenseinstellung.

Oder aber Sie haben „Glück im Unglück“ und Ihr Anwalt teilt Ihnen eben mit, falls Sie Opfer einer Handelsplattform einer Off-Shore Gesellschaft sind – dass hier die Risiken der Rechtsverfolgung und der Gefahr Gutes Geld dem Schlechten hinterherzuwerfen groß sind – Wurden Sie transparent von vorne herein aufgeklärt wagen Sie ggf. auch ein Kostenrisiko mit einer Klageerhebung!

Denn, hier gilt auch:   “ Wer nicht wagt – der nicht gewinnt“ 

Allerdings analysiere ich Ihre Geschäftsverbindung zuvor genaustens und finde manchmal eben Verantwortlichkeiten die ggf. eben doch ein zielgerichtete Rechtsverfolgung mit Gewinnchancen zulassen (ist im Durchschnitt im Fall von off-shore Gesellschaften die Ausnahme!).

Im vorliegenden Fall freuen wir uns dem Mandanten wenigstens 1/3 des Geldes zurück geholt zu haben. Dies ist (abzüglich) der Anwaltsgebühren zwar kein Ergebnis ist, was mich als Anwalt befriedigt, da ich gerne 100 % und meine Gebühren von der Gegenseite geholt hätte.

Aber:

Man darf die „Bodenhaftung nicht verlieren“. Wenn extrem „gerissene, also hochintelligente Kriminelle“ Geschäftsmodelle entwickeln, ist zu erwarten, dass diese auch Ihre Gesellschaften egal ob off-shore, auf Zypern, in Bulgarien, Griechenland etc. liquidieren werden. Dies, falls zu viele Anleger erfolgreich gegen diese Gesellschaften (nachdem diese „enttarnt wurden“ vorgehen. Im Fall einer Liquidation haben Sie dann wenn Sie erfolgreich geklagt haben zwar ein Urteil, können damit aber nichts mehr anfangen.

Daher rate ich eins! Halten Sie Ihr Geld fest.

und:                                      Ich wünsche Ihnen und Ihrer Sache nur eins: Das Allerbeste!

Kostenfreie Ersteinschätzung online, falls Sie Betroffener sind!

übersenden Sie mir bitte per SCAN Unterlagen an die am besten:

  • Einzahlungsnachweise aus welchen ich auch die Empfängergesellschaften der Zahlungsanweisung erkennen kann.
  • Beachten Sie auch, dass ggf. Zahlungen an betrügerische Gesellschaften manchmal noch über Ihre Bank zurück geholt werden können, was hier im Einzelfall versucht werden kann erläutere ich Ihnen gerne im Rahmen einer Beauftragung meiner Kanzlei!



KONTAKT
close slider

Jetzt Termin vereinbaren!

Tel.-Nr.: +49 (0)8232 809 250

E-Mail: 

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner