CFD – Zahlreiche Verstöße festgestellt (IV): Risikowarnung!

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Risikohinweis: CFD sind komplexe Instrumente und gehen wegen der Hebelwirkung mit dem hohen Risiko einher, schnell Geld zu verlieren. 83.35% der Kleinanlegerkonten verlieren Geld beim CFD-Handel mit diesem Anbieter. Sie sollten überlegen, ob Sie verstehen, wie CFD funktionieren, und ob Sie es sich leisten können, das hohe Risiko einzugehen, Ihr Geld zu verlieren.

Dass der Handel mit Finanzprodukten wie CFD alles andere als einfach ist, merken viele Anleger erst, wenn Sie viel Geld investiert und nach einer scheinbar glücklichen Anfangsphase letztendlich alles verloren wird. Nicht selten, dies belegen unsere Mandate, werden hierbei gerade auch konservative Verbraucher gelockt. Von Anfangsgewinnen fasziniert, investieren diese Ersparnisse, Geldmittel aus Erbschaft oder versuchen das Handeln mit CFD nicht nur zum Zweck der Spekulation, sondern zum Zweck der Vermögensbildung oder als Bestandteil eines Finanzierungsmodelles zu nutzen.

CFD Definition: Derivatives „Wertpapiergeschäft“ mit Hebelwirkung

CFD sind finanzielle Differenzkontrakte. Die Parteien schließen Verträge, mit denen sie Wetten darüber abschließen, wie sich der Kurs eines bestimmten Basiswerts, wie bspw. Rohstoffe oder Kryptowährungen, kurzfristig entwickelt.

Dabei lockt gerade bei Kleinanlegern die Tatsache, dass sie beim Handel mit CFD auch mit einem verhältnismäßig geringen Kapitaleinsatz durch die Hebelwirkung hohe Gewinne erzielen können. Doch genau diese Tatsache, nämlich dass letztendlich „kreditfinanzierte Wetten“ abgeschlossen werden,  macht dieses Finanzinstrument hochspekulativ.

Anleger können die Chancen und Risiken oftmals nicht richtig einschätzen – es droht der Totalverlust. Was vielen dabei nicht bewusst ist: Bei CFD handelt es sich um kein Wertpapier, das an einer Börse oder einem vergleichbarem Ort gehandelt wird. Der „Wettpartner“ dieser Handelsgeschäfte ist die Trading Plattform selbst bzw. das Unternehmen, das dahinter steht. Dadurch bedeutet der Totalverlust des Anlegers den Gewinn der Trading Plattform.

Kaum ein Anleger der bereits ein paar erfolgreiche Trades abgeschlossen hat, wird die Ansicht vertreten, dass nicht sein Handelsgeschick oder das Handelsgeschick eines für ihn handelnden Agenten bzw. Vermittlers, sondern der Zufall oder ggf. sogar die Manipulation der Betreibergesellschaft zu Anfangsgewinnen geführt hat. Dies mit dem Ziel, Anleger zu immer höheren Investitionen zu verleiten bis letztendlich der Verlust des investierten Geldes vorgespiegelt wird, um die kriminelle Natur der Plattform zu verschleiern oder um die Geschädigten mit dem Angebot der vorgeblichen Möglichkeit, den Verlust zu bevorzugten Bedingungen kompensieren zu können, zu weiteren Einzahlungen zu veranlassen. Auszahlungen erfolgen dabei allenfalls in geringfügiger Höhe, um das Vertrauen der Anleger zu gewinnen und diese zu weiteren Einzahlungen zu veranlassen.

Zum Schutz der Anleger hat die deutsche Finanzaufsichtsbehörde, die BaFin, diverse Allgemeinverfügungen erlassen, die die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von finanziellen Differenzkontrakten beschränken.

So hat die Bafin u.a. mit Allgemeinverfügung vom 23.Juli 2019 als Bedingung zur Vermarktung, zum Vertrieb und zum Verkauf von CFD an Kleinanleger in Deutschland u.a. festgelegt, dass eine

  • Gewährleistung des Initial-Margin-Schutzes („Hebelbegrenzung“)

stattzufinden hat.

Die Allgemeinverfügung der BaFin führt weder EFTs noch Anleihen als eigene Basiswertkategorie auf, weshalb CFD unter „Sonstiges“ fallen und mindestens ein Initial Margin von 20 Prozent bzw. ein Hebel von maximal 5 erlaubt ist.

Trotz der laufenden Überprüfung von CFD-Anbietern auf ihre Vereinbarkeit mit diesen Bestimmungen, gibt die BaFin in einer Veröffentlichung vom 16.11.2020 an, dass jeder zweite Anbieter diese oder eine andere Vorgaben missachtet.

Dabei stehen Abweichungen von den Vorschriften zur Hebelbegrenzung mit 13 Prozent auf Platz zwei der festgestellten Verstöße.

Dies bietet für betroffene Anleger die Möglichkeit Schadensersatz zu fordern.

Geschädigten Anlegern, die mit einer solchen Situation konfrontiert werden, empfehlen wir, rechtliche Hilfe durch einen Fachanwalt in Anspruch zu nehmen.

Gerne können Sie uns Ihre Unterlagen per Mail für eine kostenfreie und rechtsunverbindliche  Ersteinschätzung zukommen lassen. Im Rahmen dieser Ersteinschätzung erhalten Sie Auskunft darüber, ob Ihnen Ansprüche zustehen und gegen wen. Dabei führen wir eine summarische Prüfung aller uns bekannter Umstände durch und unterrichten Sie insbesondere über die Kosten einer außergerichtlichen bzw. gerichtlichen Interessenvertretung, sodass keine weiteren Überraschungen auf Sie zukommen.

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