Binäre Optionen, CFD´s, Forex Trading

Entscheide Bankrecht, Entscheide Sonstiges Recht

Die Verfolgung von Ansprüchen auf Schadensersatz gegen Brokern bzw. Handelsplattformen ist seit mehr als 20 Jahren einer der Schwerpunkte der Tätigkeit unserer Kanzlei. Im Regelfall ist die einfache Vertretung der rechtlichen Interessen in Ombudsmannverfahren oder

dergleichen ungenügend. Im Fokus steht in Fällen dieser Art, dass das Unternehmen welches die Handelsplattform betreibt bestmöglich analysiert wird, dass eine Überprüfung statt findet, welche aufsichtsrechtlichen Erlaubnisse nach inländischem und ggf. sogar ausländischen Recht dem Unternehmen erteilt wurden. Transparenz geschaffen wird, ob die Handelsplattform ggf. lediglich als sogenannten p.o. box gesellschaft mit geringer Kapitalausstattung betrieben wird und ferner ob Hinterleute existieren, welche z.B.: andere Unternehmen betreiben, die die einzelnen Handelsgeschäfte abrechnen und ggf. vorzugswürdig als Anspruchsgegner zu betrachten sind. Schließlich sollten die einzelnen Handelsgeschäfte näher analysiert werden. Egal ob dies CFD´s, Forex Geschäfte, sonstige Derivate wie z.B. die (zwischenzeitlich insgesamt verbotenen) binären Optionen sind. Das eine rechtliche und tatsächliche Expertise dieser Art notwendig ist die rechtlichen Risiken und Chancen zu beurteilen, um überhaupt zu vermeiden ggf. absolut sinnlose Ombudsmann-Verfahren durchzuführen, die man sich im Regelfall immer dann sparen kann, wenn ohnehin ein glasklarer Betrug vorliegt erklärt, warum ein hoher Arbeitsaufwand notwendig ist, um die rechtlich zielgerichtete Verfolgung von Schadensersatzansprüchen zu Gunsten der Mandanten zu ermöglichen.

Die neuen, im Internet tätigen Online Broker erschweren häufig die tatsächliche und rechtliche Analyse des Falles. Dies, weil häufig off-shore Gesellschaften, die scheinbar ihren Sitz ausschließlich im Ausland, z.B. auf den Marshall Islands besitzen vorgeschoben werden, um die tatsächlich tätigen Unternehmen zu tarnen, die wiederum häufig Ihren Sitz in Europa haben.  Die Verwendung von Handelssystemen wie metatrader 3 der metatrader 4 erschweren zum Teil, soweit keine chronologischen Abrechnungen der trades, und auch der parallel anfallenden Kosten und  Gebühren anfallen, ob ggf. eine sittenwidrige Gebührenschneiderei, als Spezialfall des Betrugs in diesen Fällen vorliegt.

Gerne analysieren wir auch Ihren Fall und finden die richtigen Anspruchsgegner!

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