Swissinv24.com – Trading mit Schweizer Banken-Niveau?

Entscheide Bankrecht, Entscheide Sonstiges Recht, Neues aus der Kanzlei

Die Handelsplattform Swissinv24.com tritt im Internet unter der Internetadresse

swissinv24.com

auf. Glaubt man den Veröffentlichungen auf dies Hompage kann man Verantwortliche ggf. dort treffen: Trust Company Complex Ajeltake Road, Ajetake Islands, Marjuro, Marshall Islands MH 96960.

Den in englischer Sprache gehaltenem Rsikohinweis, kann entnommen werden, dass Verlustrisiken aus vielen Gründen bestehen. Genau hiervon ist bei Geschäftsmodellen dieser Art auszugehen, die nämlich darauf ausgerichtet sind, dass der Anleger verliert und nicht gewinnt. Glaubt man Rechercheergebnissen im Internet weiter, sollen die Verantwortlichen wohl in Sofia greifbar sein, womit man dann, wenn man sein Geld wiederhaben will voraussichtlich nicht auf die Marshall Islands fliegen muss. Dies ist oder kann schon einmal ein Vorteil sein.

Wir haben den Verdacht, dass hier

Verbotene Finanzdienstleistungen

vertrieben werden. Dies ist der Fall, wenn die Verantwortlichen dieser Handelsplattform über Ihre Mitarbeiter Agenten, das Einwerben von Kapital durch Mitarbeiter, welche sich Mr. Davis oder Theo Gomes nennen im Deutschen Hoheitsgebiet betreiben.

Die Namen dürften nicht echt, die Adresse auf den Marshall Islands eine P.O. Box – also eine Briefkastengesellschaft sein.

Aber vielleicht irren wir uns ja auch und dort ist ein erfolgreicher zugelassener Broker, der einfach nur vergessen hat, sich ordentlich rechtlich aufzustellen oder einfach nicht den Anforderungen entsprechen will, der der Finanzmarkt in Europa vorsieht. Nämlich einen stattlichen Betrag an Geld zu hinterlegen, wenn man Derivatgeschäfte vertreibt abrechnet und letztendlich auch wohl der einzige Gegenspieler ist, der gegen die Positionen wettet, die an den Anleger vermittelt werden.

Ich glaube nicht, dass Forex – Handel, Handel mit CFDs oder der Handel mit Kryptowährung plausibel, sicher oder transparent für die Anleger betrieben wird, wenn Anleger selbst dann auch noch Ihr Geld auf Anweisung der Telefonverkäufer einem Unternehmen

GN Altegic SP Z.O.O.

zur Verfügung stellen. Im Gegenteil. Insoweit erscheint eine Depotverwaltung der Handelsgeschäfte anderswo stattzufinden als dorthin wohin das Geld abfließt. Wer also soll Ihnen dieses Geld jetzt wiederholen?

Ggf. beklagen ja auch Sie hohe wirtschaftliche Verluste bzw. die Nichtausbezahlung erwirtschafteter Gewinne, bzw. die fehlende Auszahlung des restlichen auf dem Konto verbliebenen Guthabens.

Die Fragestellung lautet letztendlich:

  • Müssen Sie sich mit diesem Ergebnis zufriedengeben, oder Bestehen ggf. Chancen das investierte Geld (teilweise) zurück zu erhalten?

Gerne ist Ihnen unsere Kanzlei im Rahmen der erbetenen Erstberatung für eine erste rechtliche Orientierung behilflich. Dies, was Möglichkeiten der Rechtsverfolgung und auch Chancen und (Kosten-) Risiken der jeweils in Betracht kommenden rechtlichen Schritte betrifft. Kosten – nein – nicht etwa bis zu 10 % ihrer Schadenssumme wie wohl von Anwaltskanzleien die stark werbend tätig sind von Ihren Mandanten abverlangt. Nein. Das würden wir selbst als wenig schicklich in Fällen dieser Art empfinden. Unsere Kosten liegen für die Erstberatung bei 249,50 €. Dafür erhalten Sie von uns eine vorläufige rechtliche Einschätzung in Form eines konkreten Schlachtplanes.

Übermitteln Sie uns gerne Ihre Unterlagen als SCAN- oder Chatverläufe via Mail an die .

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