Sprintmarkets- unzlässige Binaere – CFD´s

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Das Glücksspielmonopol liegt mit dem dahinter auch drohenden Suchtpotential eigentlich beim Staat.

Längst ist aber auch bekannt, dass (unwahrscheinliche) Gewinnchancen der Verbraucher für wahrscheinlich hält, wenn man ihm das nur Glauben macht.

Auf die letzte Rückfrage der Prozessbevollmächtigten gegenüber dem Vorsitzenden eines OLG Senates, ob nicht beim Kläger den wir vertraten die Gewinnsucht und Geldgeilheit Ursache der wirtschaftlichen Verluste sind, wusste der vorsitzende Richter zu erwidern, dass sicherlich „das Hirn aussetzt“, wenn man ein attraktives Gewinnpotential vorgegaukelt bekommt und damit natürlich Geldgier die Motivation zum Abschluss derartiger Geschäfte ist. Allerdings, so die zutreffende Einschätzung der Richters sei die Ursache dieses kaum noch nachvollziehbaren Gewinnstrebens  ja durch ein unredliches Produkt, basierend auf einem sittenwidrigen Geschäftsmodell zurück zu führen. Und dies müsse sich nun die Handelsplattform zurechnen lassen. Auch der Hinweis auf das Totalverlustrisiko nütze daher in diesem Fall nichts. Dahinter kann sich eine Handelsplattform nicht verstecken, wenn der Handel zu Lasten des Traders von vorneherein chancenlos war.

Während noch in den 1980´er Jahren Optionen verboten und unverbindlich für Verbraucher waren änderte sich das in der Folgezeit aufgrund einer europäischen Marktliberalisierung. Zwischenzeitlich sind Optionen (oder Derivate) neben dem klassischen Handel mit Aktien (Wertpapierhandel) Standard der wertpapier-orientierten Anleger.

Die Wette auf die Kursentwicklung einer Aktie (also eine Option) ist ebenso möglich wie die Spekulation auf die Entwicklung eines Aktienindex.  Schließlich die Spekulation auf Kursentwicklungen von Währungen, der sogenannte Forex- Handel viel Begeisterte findet. Eine moderne Weiterentwicklung der Spekulation auf Indizies und deren Verläufe sind die CDF´s,  Contracts of Difference, oder auch zu Deutsch Differenzgeschäfte. Noch spannender die Binaeren Optionen.

Eine binäre Option (auch: digitale Option) ist vom Wesen her ein von der Optionen abgeleitetes Finanzderivat, dass u.E. je nach Ausgestaltung des konkreten Geschäftsmodells zur Kategorie der Termingeschäfte gehören kann. Es gibt aber im Regelfall für den Trader, der mit binaeren Optionen handelt zwei Möglichkeiten für den Spekulanten entweder es tritt das im Rahmen des Handelsgeschäfts mit dem Abschluss definierte Ereignis ein. Ddann erhält der Käufer einen zum Zeitpunkt des Abschlusses bereits festgelegten Betrag, andernfalls verfällt die binäre Option wertlos. Man kann auf  Indizes, Aktien, Währungspaare oder auch Rohstoffe, auf deren fallende oder steigende Kurse wetten.

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA – European Securities and Markets Authorities) nun auch generell und europaweit vor binären Optionen und ähnlichen Finanzprodukten. Auch die BaFin erwägt unter zu Grundelegung von Presseveröffentlichungen ein Verbot von binären Optionen, ebenso tat dies die FSA, die Britische Finanzaufsicht, die

Gewarnt wird von der Cysec bislang allgemein vor unregulierten Märkten und Handelsplattformen, die nicht unter Aufsicht stehen, da soweit nicht die europäischen Standards des Aufsichtsrechtes eingehalten werden die Liquidität der Vertragspartner fraglich sein kann und auch Missbrauchs-Möglichkeiten bis hin zum Betrug unkontrolliert zu Lasten der Anleger drohen.

Aber auch die die von europäischen Handelsplattformen, die unter Aufsicht stehen, sollten die angebotenen Handelsgeschäfte unseres Erachtens auf Redlichkeit zu hinterfragen sein. Besteht von vorneherein für den Anleger gerade im Fall des wiederholten Handels keine Chance das investierte Geld wieder zu erlangen, geschweige den Gewinne zu erwirtschaften, kann ein sittenwidriges Geschäftsmodell vorliegen, welches die Handelsplattform zu Schadensersatz verpflichtet.

Wir gehen insbesondere davon aus, dass binaere Optionen, welche lediglich im Rahmen eines begrenzten Zeitfensters angeboten werden, im Gewinnfall keinen 100%tigen Gewinn für die Anleger bieten, dafür konstante Kosten zu seinem Lasten,  im Einzelfall ein sittenwidriges Geschäftsmodell sein können.

Wenn Sie im Sprint market Verluste erwirtschaftet haben, sollten Sie erwägen anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Wir  sind nun seit knapp 20 Jahren wiederholt gegen britische us-amerikanische oder schweizer Handelsplattformen bzw. online broker wiederholt erfolgreich tätig geworden. Wir verstehen die Art dieser Geschäfte und wissen, wann im Einzelfall die Grenzen zur Sittenwidrigkeit überschritten sind. Zögern Sie nicht, holen Sie sich ihr Geld zurück. Auch eine Klage vor auch Deutschen Gerichten ist dann ermöglicht, wenn die Schädigung des Kunden bei solchen Geschäftsmodellen die Grundlage des angebotenen Geschäfts ist. Sie sollte nicht zu lange zögern.

Dokumentieren Sie Zahlungen und Trades, erstellen Sie Kontoauszüge über die Trades, falls ein Ausdruck nicht ermöglicht, durch Screenshots, notieren, Sie Telefonnummern, sichern Sie ggf. per Mail geführte Korrespondenz.

Auch wenn Sie nicht einen Berater oder Vermittler  hatten, können Chancen für eine erfolgreiche Rechtsverfolgung gegeben sein.

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