Arbeitszeugnis erfolgreich eingeklagt

Entscheide Arbeitsrecht, Neues aus der Kanzlei

In einem arbeitsgerichtlichen Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht Augsburg (Az. 5 CA 2896/18) war die Fortsetzung des Rechtsstreits nach erfolgloser Durchführung des Gütetermins deshalb nicht mehr erforderlich geworden, weil die Beklagte den Forderungen unserer Mandantin als Klagepartei uneingeschränkt nachgekommen ist.

So wurde das von unserer Mandantin gewünschte Arbeitszeugnis ohne inhaltliche Abänderung bestätigt und an unsere Mandantin übermittelt. Damit blieb die Fortsetzung eines eigentlich völlig unnötigen Rechtsstreits beiden Parteien erspart.

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