Arbeitsgericht Augsburg | AZ: 5 Ca 2659/13

Entscheide Arbeitsrecht

Mobbing Opfer wird entschädigt. Die Auffanggesellschaft einer ehem. Augsburger Aktiengesellschaft hatte unseren Mandanten – nach langer Krankheit – nicht weiterbeschäftigt- Unser Mandant fühlte sich durch die Behandlung der Vorgesetzten in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt. Durch den Vergleich, mit welchem immerhin eine Abfindung i. H. v. 8.000,00 € bezahlt wurde waren die Ansprüche aus dem Arbeitsvertragsverhältnis abgegolten worden.

Arbeitsgericht Augsburg | AZ: 5 Ca 2659/13

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