Der Treuhandkommanditist als endlos zahlendes – Opfer ? Beteiligung beenden!?

Entscheide Bankrecht, Neues aus der Kanzlei

Wer einen Beteiligung als Treuhandkommanditist an einem geschlossenen Fonds, zum Beispiel der nachfolgend genannten Gesellschaften besitzt, aber eigentlich etwas als Altersrücklage anlegen wollte, hat Pech. Diese Beteiligungen sind nicht tauglich tatsächlich benötigtes Kapital zu für das Alter mit einer hinreichenden Sicherheit zu erwirtschaften, da stets das unternehmerische Risiko und damit der Totalverlust der eingesetzten Mittel droht.

 

–          Albis AG & Co KG, RVH AG & CO. KG i. L.

–          ConRendit 6 GmbH & Co. KG

–          DSK Leasing AG & Co. KG

–          F.I.P. Maxifonds AG & Co. KG, CTC GmbH i. L.

–          FHH Fonds Nr. 29 MS Tampa Bay, MS Turtle Bay  & Co. Containerschiff KG

–          Garantie Hebel Plan ’08 GmbH & Co. KG i. L. ;

–          HCI Shipping Select V GmbH & Co. KG

–          HCI Shipping Select XIV GmbH & Co. KG

–          IVG Euro Select Balanced Portfolio UK GmbH & Co. KG,

–          Maritim Invest IX Invest Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG

–          MS Sarah Schulte Shipping GmbH & Co. KG,

–          MS Victoria Schulte Shipping GmbH & Co. KG

–          MS,Julia Schulte Shipping GmbH & Co. KG

–          OPALENBURG VERMÖGENSVERWALTUNG AG & CO. SAFEINVEST KG

–          Rothmann & Cie. TrustFonds UK I GmbH & Co. KG,

–          SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Altersvorsorgefonds KG

 

Es gibt fast schon unzählige weitere, die man hier noch aufzählen könnte. Als Kommanditist haftet man mit seiner Einlage anderen Gläubigern, auch die Gefahr dass man Ausschüttungen zurückzahlen muss kann nach § 172 HGB im Einzelfall drohen, insbesondere im Fall der Insolvenz.

Dennoch wurden und werden diese Beteiligungen von Finanzdienstleistern wie Vermittlern und Banken an Verbraucher vermittelt.

  • Schadensersatzanpruch in voller Höhe gegenüber dem Vermittler geltend machen?

Wir suchen und finden Prospektfehler und Aufklärungspflichtverletzungen Ihrer Vermittler. Diese haften im Zweifel auf den Ganzen Schaden. Die Verfolgung dieser Schadensersatzansprüche ist zeitlich limitiert. Jedenfalls nach 10 Jahren geht nichts mehr. Im Einzelfall ist zu prüfen ob Ansprüche nicht schon zuvor verjährt sind.  Für jede einzelne Aufklärungspflichtverletzung, die der Anleger erkannt hatte oder hätte erkennen können läuft eine eigene 3 Jahresfrist Frist. Da ein Vermittler vollumfängliche Aufklärung schuldet, stellen wir im Regelfall eine ungeheure Vielzahl von Aufklärungspflichtverletzungen fest!

  • Minimierung drohenden Schadens durch Beendigung der Beteiligung?

Im Regelfall werden die Anleger erst durch unsere Kanzlei über die tatsächlich bestehenden Risiken abschließend unterrichtet. Die häufige Aussage von Vermittlern, dass etwaige in einem Prospekt, der nicht selten erst bei Vertragsabschluss oder gar nicht ausgehändigt wurde – als rein theoretisch zu betrachten sind, mag ein Grund hierfür sein. Dass dann bei vielen keine Bereitschaft mehr besteht weitere Zahlungen an die Gesellschaft zu leisten ist natürliche Folge. Einfach aufzuhören zu zahlen ist eine schlechte Idee. Hier gibt es aber ggf. ein Anfechtungs- oder Kündigungs- oder Widerrufsrecht, auf welches die Beendigung der Beteiligung gestützt werden kann. Ohne wirksame Anfechtung- Kündigung oder Widerruf laufen Sie Gefahr weiterhin bis zum Ende der Laufzeit Zahlungen an den Fonds leisten zu müssen.

 

Aus unserer Sicht ist ausschließlich eine Prävention und Öffentlichkeitsarbeit das richtige Mittel um die Bevölkerung vor derartigen ruinösen Beteiligungen zu warnen, deren Vertrieb gesetzlich erlaubt und nicht verboten ist.

 

Alle anderen die gezeichnet haben: Übersenden Sie uns Ihre Beitrittserklärung. Im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung unterbreiten wir Ihnen, falls wir Erfolgsaussichten der Rechtsvertretung erkennen können ein Angebot.

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