Gegner beantragt Erblasserkonten mit einem Guthaben i. H. v. ca. 150.000,00 € auf unseren Mandanten umschreiben zu lassen, nachdem er zunächst Schenkung des Erblassers an sich behauptete. Außergerichtlich (12121)
Beendigung eines erbrechtlichen Mandats. Der Mandant war als testamentarischer Alleinerbe von zwei Pflichtteilsberechtigten auf Zahlung des Pflichtteils in Anspruch genommen worden. Die Vorstellungen der Parteien wichen sehr deutlich voneinander ab. Der eine Pflichtteilsberechtigte lies vorab 20.000,00 € fordern, der andere ging von 5.000,000 [...]
Wir erteilen im Rahmen einer Erstberatung erste Hinweise zur Orientierung im Fall einer Miterbenauseinandersetzung (Nachlasswert ca. 350.000,00 €). Die Hinweise werden offensichtlich als ausreichende Grundlage für die Auseinandersetzung betrachtet. Eine Weiterbeauftragung war nicht erforderlich (11997). Außergerichtlich
Das Nachlassgericht übernimmt die von unserer Kanzlei errechneten Erbquoten, denen sich auch der Anwalt der weiteren Miterben angeschlossen hat. AG Augsburg, ZwSt. Schwabmünchen | AZ: VI O 0440 / 09
Zurückweisung geltend gemachter Ansprüche auf Miteigentum aus Erbschaft. Wir schließen die Akte, da die Gegner mitteilen, derzeit nicht Ansprüche weiter zu verfolgen (Streitwert: 150.000,00) (11758). Außergerichtlich
Wir machen Pflichtteilsansprüche außergerichtlich und gerichtlich geltend. Es wird ein Vergleich mit anderen Pflichtteilsberechtigten und den als Erben eingesetzten Abkömmling geschlossen (11162). LG Augsburg | AZ: 2 O 219/08
Wir weisen endgültig die gegen unseren Mandanten in einer Erbsache (nebst Grundstücksverkauf) geltend gemachten Ansprüche im 6stelligen Bereich zurück und verweisen den Gegner auf den Prozessweg. Klage wurde bis heute nicht erhoben (11414)! 31.10.07 | außergerichtlich
Wir prüfen erbrechtliche Ansprüche im Fall eines Nachlasses mit ganz erheblichem Immobilienbesitz und empfehlen, keine weiteren Schritte einzuleiten, da das Risiko eines Prozesses unserer Ansicht nach zu hoch ist. Der Mandant bedankt sich ausdrücklich für die Empfehlung, nicht zu klagen und kein Prozessrisiko einzugehen (11204). Außergerichtlich
Das Amtsgericht – Nachlassgericht – korrigiert den Streitwert zur Bemessung der Erbschaftssteuer zugunsten unserer Mandantschaft im 5stelligen Bereich. Bei dem im Nachlass befindlichen Grundstück war nicht berücksichtigt worden, dass es sich in einem Überflutungsbereich befand. Wichtig ist bereits den Bescheid des Nachlassgerichts über die [...]
Die außergerichtlich zugunsten unseres Mandanten als Pflichtteilberechtigten geltend gemachten Ansprüche werden vollständig seitens der Miterbengemeinschaft bezahlt (11021). Außergerichtlich