Krimineller Vertrieb von Beteiligungen

Entscheide Bankrecht, Entscheide Sonstiges Recht

Das LG Traunstein Strafgericht, hat kürzlich den Initiatoren des Unternehmens QuickOnTV wegen Untreue bzw. einen involvierten Rechtsanwalt wegen Geldwäsche verurteilt. Die Verantwortlichen hatten Geld in Millionenhöhe eingesammelt. Dabei Aktien des Unternehmens QuickOnTV Anlegern zu hohen Kaufpreisen verkauft. Bei dem US amerikanischen Unternehmen:

QuickOnTV Corporation, Ralf Michael Guensch, 950 Grandview Avenue, 80302 Boulder Colorado USA handelt es sich aber um ein Unternehmen, dem voraussichtlich keine „rosige Zukunft“ beschert ist.

Beim Vertrieb der Beteiligungen wurden Anleger in Deutschland u. a. von Investment- Bankern des (angeblich) in London ansässigen Finanzinstituts Milvus Capital LLP angerufen und darüber unterrichtet, dass mit dem Kauf der Beteiligungen hohe Gewinnzuwächse ermöglicht seien.

Dies, da das Unternehmen QuickOnTV eine einmalige Stellung im Wirtschaftsverkehr einnehme, durch dessen Wirken Mittelständischen Unternehmen ein zeitgemäßer Werbeauftritt in den Medien ermöglicht sei. Die Anleger wurden davon überzeugt, dass Übernahmeangebote von Konzernen vorliegen, und im Übrigen, aufgrund der erfolgreichen Tätigkeit am Wirtschaftsverkehr ein Börsengang geplant sei.

Alles gelogen. Die Investmentbanker waren mit hoher Wahrscheinlichkeit Mitarbeiter eines Callcenters im europäischen Ausland. Ein Initiator, handelnd aus Berlin involvierte Anwälte um die Seriosität nach außen hin zu wahren. Dieser sammelte selbst nachdem einige Banken die Konten für QuickOnTV gesperrt hatten weiterhin Geld ein.

Die Erkenntnisse durchgeführter Recherchen: Das Unternehmen QuickOnTV wurde in den USA tatsächlich gegründet, das eingenommene Geld aber im großen Maße nicht dem versprochenen Zweck (Finanzierung des Unternehmens, um dessen Marktstellung auszubauen, oder einen Börsengang zu finanzieren) nicht verwandt. Ergebnis Untreue zu Lasten der Anleger. Die Zunahme von Cyber und Internet-Kriminalität erfordern pragmatisch Verurteilungen.

Kriminelle haben erkannt: Der grenzüberschreitende Vertrieb von Anteilen an Aktiengesellschaften ist lohnenswert. Mit Halbwahrheiten werden gutgläubige Anleger von einer echten Erfolgsstory überzeugt und verlieren Ihr Geld. Ganze Unternehmen wie die Milvus Capital LLP mit angeblichen Sitz in London

Milvus Capital LLC, London, E14 0PH, One Cabot Square E14, England

werden erfunden, um den Anleger vorzuspiegeln, dass es sich um eine große Sache handelt. Tatsächlich gibt es eine Investmentbank mit diesem Namen nämlich nicht. Dies konnten die Anleger aber nicht erkennen.

Nicht nur Aktiengesellschaften aus den USA, auch Aktiengesellschaften aus Lichtenstein oder z.B. der Schweiz werden zum Zweck der Täuschung von Anlegern gegründet. Dies um Anleger aufgrund angeblicher Erfolgsgeschichten zu Investitionen zu animieren.

Die Schweizer FinMa – , also die Finanzmarktaufsicht der Schweiz warnte bereits seit August 2018 vor diesen Fällen.

Mit aggressiven Methoden werden wertlose Aktien von vermeintlichen Start-up Unternehmen verkauft. Oft handelt es sich um Gesellschaften, die angeblich in besonders angesagten Bereichen, beispielsweise auf dem Gebiet der Alternativenergien (Wind- und Sonnenenergie), im Rohstoffsektor (Goldminen, Rohöl usw.) oder in der Medizinaltechnik, oder Medientechnik aktiv sind.

Erstaunlicher Weise hat sich trotz dieser Warnungen in der Schweiz ggf. so manch ein Initiator hiervon völlig unbeeindruckt gezeigt und angefangen Geld für Börsengänge einzusammeln, die es gar nicht gibt.

Die Staatsanwaltschaft in Luzern, hat ein Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen der Trimed Technology eröffnet. Die Trimed Technology AG hatte Beteiligungen grenzüberschreitend an Anleger vermittelt, denen u.a. mitgeteilt wurde, dass ein Börsengang des Unternehmens bevor stünde.

Nach der Vertrieb-Story sollte angeblich ein Börsengang mit weltweiter Bedeutung über die

Pacific OTC.com  stattfinden.

Dies ist aber unseren Erkenntnissen zu Folge eine nebulöse Panamagesellschaft, deren Verantwortliche nicht personalisiert zu recherchieren sind und deren Webside selbst die Recherche der Trägergesellschaft nicht nur zufällig erschwert.

Glaubt man dem Recherche-Ergebnis welches im Internet erzielt werden kann, steckt hinter der nebulösen Handelsplattform mit den insoweit erzielbaren Suchergebnissen, nach der auf der Homepage der PacificOTC.com angegebenen Betreibergesellschaft, einem Unternehmens namens Pacific OTC Inc., 2nd Floor, TransPacific Haus Lini Highway, Port Vila, Vanuatu die Erkenntnis, dass dieses Haus „dauerhaft“ geschlossen und im Übrigen als Geldwäschegesellschaft auf der Blacklist für „Panama-Papers“ gelistet ist.

Ob damit überhaupt ein den Anlegern auch versprochener (außer)börslicher Handel mit Aktien der Trimed Technology AG ermöglicht ist erscheint zweifelhaft, auch wenn zunächst vermeintlich kompetente Investment Banker, der „Chris Gardener Group“ dem Anleger beratend zur  Seite standen. diese Chris Gardener Group hatte mit dem echten „Chris Gardener“ nichts zu tun, was belegt, dass durch Identitätisdiebstahl, Maßnahmen veranlasst werden, die den Anleger Kompetenz, Vertrauen und Seriösität vorgaukeln, obwohl entweder ein vorsätzlicher Betrug begangen, oder jedenfalls ein völlig „entgleistes“ Firmenprojekt von inkompetenten Initiatoren oder Mittelsmännern, umgesetzt wird, was eine erfolgreiche weitere Firmentätigkeit kaum angenommen werden dürfte. Dies, wenn man beachte, dass das Geld der Anleger an unterschiedlichste Unternehmen überwiesen wurde. So auch z.B.: einer  PhilaConsulting in Österreich, deren Rolle und Bedeutung bei einem Börsengang völlig schleierhaft ist. Auch wenn der Name der WikiTreuhand GmbH ggf. auf so manchen Anleger vertrauensvoll gewirkt haben mag, ist auch insoweit fraglich, ob dieses Vertrauen zu Recht begründet wurde. Völlig undurchsichtig stellt sich nämlich das Nebeneinander dieser Unternehmen dar. Würde eine AG typischer Weise in der Schweiz, Österreich oder Deutschland einen Börsengang vorbereiten, es wäre nicht erklärbar, warum derart viele Irritationen, Beteiligung derart vieler Unternehmen hierfür notwendig ist.

Der Vertrieb von Beteiligungen an einer Aktiengesellschaft kann zu Problemen führen, wenn die Verantwortlichen sich nicht gesetzeskonform verhalten, insbesondere die im Vertrieb mit Beteiligungen zu wahrenden gesetzlichen Vorschriften nicht einhalten.

Wer als Anleger sicher gehen will, sollte bevor er in so etwas investiert besser  einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht befragen, oder ganz einfach einen Bankkaufmann der sich im Handel mit Wertpapieren auskennt.

Ist das Geld erst einmal bezahlt ist häufig eine zielgerichtete Rechtsverfolgung die einzige Möglichkeit  Versuche zu unternehmen,  wirtschaftliche Schäden wieder zu kompensieren.

 

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