CFD – IG Markets Ltd. (Deutschland) haftet auf Schadensersatz!

Entscheide Bankrecht, Neues aus der Kanzlei

Ein von uns vertretener Anleger erhält den ihm entstandenen Schaden nach einem Urteil des LG Düsseldorf ersetzt.

IG Markets Ltd. Zweigniederlassung Deutschland lies durch Ihre Prozessbevollmächtigten nun die Berufung welche sie gegen das seitens unserer Kanzlei erstrittene obsiegende Urteil des LG Düsseldorf vom 17.03.2017, A.z.:  8 O 58/16 eingelegt hatten zurück nehmen. Damit ist das Urteil rechtskräftig, die IG Markets Ltd. gemäß dem aktuellen Beschluss des OLG des Rechtsmittels der Berufung verlustig.

Das Unternehmen hat nun auch die Kosten des Rechtsstreits in zweiter Instanz zu bezahlen. Der wirtschaftliche Schaden, den unserer Mandant erlitten hatte ist durch IG Markets Ltd. zu erstatten. Im Fall unseres Mandanten, hatte das OLG Düsseldorf (A.z.: I-9 U 77/17) im Rahmen seiner Hinweise im Termin zur Hauptverhandlung über die Berufung am 29.01.2018 die Rechtsansicht des LG Düsseldorf bestätigt. Demnach in diesem Fall die IG Markets Ltd. auf Schadensersatz haftet, was die seitens unseres Mandanten erlittenen Vermögensschäden angeht.

Unser Mandant war Opfer eines sittenwidrigen Geschäftsmodells geworden, welches nach der Aktenlage nicht von IG Markets Ltd. ausging oder initiert, dafür aber zu lange geduldet wurde. Deshalb wurde aus Sicht des Erstgerichts und des Berufungsgerichts das sittenwidrige Geschäftsmodell durch IG Markets gefördert. Die Förderung lag darin, dass IG Markets Ltd. (Deutschland) den  Marktplatz für die Handelsgeschäfte zur Verfügung gestellt hatte und nicht die ausreichende Schutzmaßnahmen seitens des Brokers ergriffen worden waren,  die das sittenwidrige Geschäftsmodell unterbunden hatten. Ungenügend war aus Sicht des Senats des Berufungsgericht, die lediglich formale Kontrolle von IG Markets Ltdt, dass der in das Geschäftsmodell involvierte und von unserem Mandanten handlungsbevollmächtigte Broker unter deutschen Aufsichtsrecht steht und die erforderlichen Erlaubnisse besaß. Auch eine seitens IG Markets Ltd. ausgesprochene Kündigung der Geschäftsbeziehung zu dem Broker, wurde als unzureichend bewertet, das diese nicht unverzüglich erfolgt war, als das sittenwidrige Geschäftsmodell aus dem Handelsverlauf sichtbar geworden war. So wie hier dargestellt hatten wir und voraussichtlich auch die Beklagte die Hinweise des OLG verstanden. Damit besaß die Berufung von IG Markets keine Erfolgsaussichten. Die Rücknahme verhinderte ein Berufungsurteil, welches ggf. viele Anleger als Vorlage genutzt hätten sich ggf. ebenso beim Brokerunternehmen schadlos zu halten. Klar ist aber eins: Die individuelle Betrachtungsweise des Falles durch diese Gerichte kann ggf. auf andere Fälle übertragbar sein. Es kommt aber sehr auf den Sachvortrag und den Inhalt der Geschäftsverbindung, die präzise Schilderung der Handelsgeschäfte der entstandenen Verluste und Kosten im Einzelnen an. Außerdem sollte man die zu erwartenden Handelsusancen zwischen den Beteiligten Unternehmen kennen, damit man den richtigen Anspruchsgegner verklagt.

Nach unserer Ansicht sollte man sich im Fall der Fälle hoch spezialisiert in diesen Fällen arbeitenden Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht anvertrauen. Rechtsanwalt Martin J. Haas, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht hatte die ersten Fälle dieser bzw. ähnlicher Art in sehr großer Anzahl bereits zu Beginn seiner Karriere vor ca. 20 Jahren auf den Schreibtisch und sehr viele obsiegende Urteile gegen Vermittler, Vermittlungsunternehmen, involvierte (Introducing) Broker, Firmen-Verantwortliche sowie in und ausländische Brokergesellschaften erstritten. Er empfiehlt folgendes im Fall von Geschäftsverbindungen, die Derivate, oder CFD´s bzw. Aktien (insbesondere Penny-Stocks, sogenannten Billig Aktien), oder Optionen auf Waren, Devisen oder Wertpapiere, bzw. die Kursverläufe von Indizes etc zum Gegenstand haben:

Prüfen Sie selbst kritisch Ihre Vertragsbeziehungen! Sind Sie selbst in der Lage noch den Verlauf der einzelnen Handelsgeschäfte zu analysieren? Folgen Sie Empfehlungen von (vermeintlichen Fachleuten, ggf. zugelassenen Wertpapierhändlern, also Brokern mit Börsenzulassung? Haben Sie trotzdem hohe wirtschaftliche Verluste hinnehmen müssen? Mit an Sicherheit reichender Wahrscheinlichkeit war dann ggf. ein Finanzdienstleister am Werk, der ggf. nicht nur in Ihrem Interesse handelte. Dann gibt es nur eins, wenn Sie den Verlust nicht hinnehmen wollen: nehmen Sie fach-anwaltlichen Rat in Anspruch. Dies, zunächst um sich zu orientieren.

Achten Sie im Fall trotz scheinbar niedriger Kosten beim Handel mit CFD´s, Penny -Stocks, oder darauf, wer Ihnen welche Anzahl von Handelsgeschäften wie oft empfiehlt, vermittelt oder für Sie durchführt. Auch wenn nicht der Broker handelt sondern Sie und hierbei den Handlungsempfehlungen eines Vermittlers Folge leisten oder einen Handelsbevollmächtigten (zum Beispiel ein eigenes weiteres  (Introducing -) Brokerunternehmen oder für Sie handelnden Wertpapierhändler eingeschaltet haben), kann Vorsicht geboten sein.

Gerne klären wir im Rahmen eines Gespräches ausführlich, ob Erfolgsaussichten bestehen auch in Ihrem Fall den Schaden erstattet zu erhalten. Melden Sie sich ! Das Kennenlernen ist kostenfrei! Sehen wir Erfolgsaussichten erstellen wir ein Angebot für Ihre rechtliche Interessenvertretung denen Sie von vorneherein die Kosten der Rechtsverfolgung entnehmen können.

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