Zwischen Mündigkeit und Überforderung – Der Verlust des Verbraucherschutzes im deutschen Kapitalmarktrecht
Die anwaltliche Empfehlung ist daher: Gehen Sie immer zu zweit zur Bank. Lassen Sie sich immer ggf. von einem neutralen Dritten begleiten, falls es um die Beratung mit Kapitalanlagen oder Fragen einer Finanzierung geht. Machen Sie sich eigene Aufzeichnungen. In Bezug auf Kontoführung und Führung eines Depots: Drucken Sie sich zeitnah [...]





