Scheidung: Ein Anwalt ist genug!

Entscheide Familienrecht

Ein weiteres unstreitiges Verfahren der Ehescheidung wird durch Beschluss beendet. Lediglich einer der Parteien des Scheidungsverfahrens hatte (in Absprache mit dem anderen Ehepartner) aufgrund der Empfehlung unserer Kanzlei sich im Rahmen des Gerichtsverfahrens vertreten lassen. Damit spart sich ein Paar, das sich scheiden lassen will 50% der Anwaltskosten. Voraussetzung: Man streitet sich weder um Unterhalt, Güterrecht oder Sorgerecht. Dies ist in folgenden Fällen möglich: die wirtschaftliche Situation ist geklärt, weil es entweder nix zu teilen gibt, oder eine sogenannte Scheidungsfolgevereinbarung abgeschlossen wurde, die die güterrechtliche oder unterhaltsrechtlichen Fragen geklärt hat. Die kann durch ein sogenanntes Mediationsverfahren angestrebt werden.

AG Augsburg Familiengericht | AZ: 410 F 2861/13

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