Geld zurück nach Phishing?
Geld zurück nach Phishing?
Chancen für betroffene Bank- und Sparkassenkunden prüfen lassen
Plötzlich fehlen mehrere hundert oder sogar mehrere tausend Euro vom Konto. Auf dem Kontoauszug erscheinen Abbuchungen über Apple Pay, Google Pay, Google Play, Kreditkarte oder andere digitale Zahlungsdienste – obwohl der Kunde diese Zahlungen nie veranlasst hat.
Viele Betroffene erhalten von ihrer Bank oder Sparkasse dennoch zunächst eine ablehnende Antwort. Häufig heißt es sinngemäß: Die Zahlung sei technisch ordnungsgemäß freigegeben worden, daher müsse der Kunde den Schaden selbst tragen.
So einfach ist es aber nicht.
Nicht jede „technisch freigegebene“ Zahlung ist auch rechtlich autorisiert
Bei Phishing, Kreditkartenmissbrauch und unbefugten digitalen Zahlungsvorgängen kommt es entscheidend darauf an, ob der Kunde die Zahlung tatsächlich autorisiert hat. Banken, Sparkassen und Zahlungsdienstleister müssen im Streitfall darlegen können, dass der Zahlungsvorgang ordnungsgemäß authentifiziert, korrekt aufgezeichnet und nicht durch technische Fehler oder sonstige Mängel beeinträchtigt wurde.
Die bloße Behauptung, eine Zahlung sei technisch ausgelöst worden, bedeutet noch nicht automatisch, dass der Kunde den Schaden tragen muss.
Besonders auffällige Fälle: Apple Pay beim Android-Nutzer – Google Play beim iPhone-Nutzer
Besonders prüfungsbedürftig sind Fälle, in denen die Abbuchungen nicht zum tatsächlichen Nutzungsverhalten des Kunden passen.
Beispiele:
- Abbuchungen über Apple Pay, obwohl der Kunde ausschließlich ein Android-Gerät nutzt;
- Belastungen über Google Play oder Google Pay, obwohl der Kunde ausschließlich ein iPhone verwendet;
- digitale Wallet-Zahlungen, obwohl eine solche Funktion nie eingerichtet wurde;
- mehrere Abbuchungen kurz hintereinander;
- Zahlungen an unbekannte Händler, Online-Dienste oder ausländische Zahlungsempfänger;
- Belastungen, die erst nachträglich auf Kreditkarten- oder Kontoauszügen auffallen.
Solche Vorgänge können ein deutliches Warnsignal sein. Sie können darauf hindeuten, dass Zahlungsinstrumente unbefugt eingerichtet, Kreditkartendaten missbraucht oder Sicherheitsmechanismen umgangen wurden.
Bank lehnt Erstattung ab? Trotzdem prüfen lassen
Viele Kunden geben nach einer ersten Ablehnung durch die Bank oder Sparkasse auf. Das kann ein Fehler sein.
Denn im Einzelfall können Ansprüche auf Erstattung, Rückbuchung oder Schadensersatz bestehen. Entscheidend sind unter anderem folgende Fragen:
- Wurde die Zahlung vom Kunden tatsächlich autorisiert?
- Wurde ein digitales Zahlungsinstrument unbefugt eingerichtet?
- Welche TAN-, App- oder Freigabeverfahren wurden genutzt?
- Passten die Zahlungen zum bisherigen Nutzungsverhalten des Kunden?
- Gab es Auffälligkeiten, auf die die Bank hätte reagieren müssen?
- Kann dem Kunden überhaupt grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden?
- Wurden die gesetzlichen Anforderungen an eine starke Kundenauthentifizierung eingehalten?
Gerade bei auffälligen Zahlungsvorgängen lohnt sich daher eine rechtliche Prüfung.
Kostenfreie Ersteinschätzung für Betroffene
Wenn Sie von verdächtigen Abbuchungen, Phishing, Kreditkartenmissbrauch oder unbefugt eingerichteten Zahlungsdiensten betroffen sind, können Sie mir Ihre Unterlagen zur Prüfung übermitteln.
Für eine kostenfreie Ersteinschätzung benötige ich zunächst:
- Kontoauszüge oder Kreditkartenabrechnungen mit den betroffenen Abbuchungen,
- eine kurze Übersicht der einzelnen Abbuchungsbeträge,
- den bisherigen Schriftwechsel mit Ihrer Bank, Sparkasse oder dem Zahlungsdienstleister,
- eine kurze Schilderung des Sachverhalts, insbesondere wann Sie die Abbuchungen bemerkt und wie Sie reagiert haben,
- Angaben dazu, welche Geräte Sie tatsächlich nutzen, etwa iPhone, Android-Smartphone, Tablet oder Computer.
Auf dieser Grundlage kann geprüft werden, ob ein Vorgehen gegen die Bank, Sparkasse, den Kreditkartenanbieter oder weitere Zahlungsdienstleister sinnvoll erscheint.
Phishing-Schaden nicht vorschnell hinnehmen
Wer unberechtigte Abbuchungen auf seinem Konto oder seiner Kreditkarte feststellt, sollte schnell handeln, die Zahlungen reklamieren und die Erfolgsaussichten einer Rückforderung prüfen lassen.
Gerade wenn digitale Zahlungsdienste genutzt worden sein sollen, die der Kunde tatsächlich nie eingerichtet oder verwendet hat, kann sich eine nähere rechtliche und technische Aufarbeitung lohnen.
Geld weg? Bank lehnt ab? Lassen Sie prüfen, ob Sie Ihren Schaden ersetzt verlangen können. Gerne können Sie uns Mitteilungen und SCANS an folgende Mail-Adresse senden:
im Fall einer kostenfreien Ersteinschätzung kommt ein Mandatsverhältnis nicht zum Entstehen. Wir unterrichten aber gerne über Erfolgsaussichten auch kostenfrei, soweit es die Arbeitsauslastung unserer Kanzlei zulässt. Dies kann manchmal auch bis zu 14 Tage dauern. Wünschen Sie eine schneller rechtsvebindliche Auskunft stehen wir selbstverständlich auch hierfür zur Verfügung. Die Kosten der Erstberatung (in Textform zusammengefasst) liegen bei 249,90 €. Falls Sie lediglich eine mündliche Auskunft wünschen, betragen die Kosten lediglich 226,10 €.

