Unberechtigte Abbuchungen vom Bankkonto – was tun bei Hackerangriffen?

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Unberechtigte Abbuchungen vom Bankkonto nehmen stark zu – häufig über Apple Pay, Google Pay oder ähnliche Zahlungsdienste, selbst wenn diese vom Kontoinhaber nie genutzt wurden. Banken lehnen Erstattungen oft zunächst ab und berufen sich auf ein angebliches Fehlverhalten des Kunden.

Nach der aktuellen Rechtsprechung trägt jedoch grundsätzlich die Bank die Verantwortung für Sicherheitslücken im Zahlungssystem. Entscheidend ist eine frühzeitige Beweissicherung und ein strukturiertes rechtliches Vorgehen.

In meiner anwaltlichen Praxis vertrete ich regelmäßig Mandanten, deren Konten durch Hackerangriffe, Phishing oder manipulierte Zahlungsfreigaben geschädigt wurden. Ziel ist eine effiziente außergerichtliche Durchsetzung oder – falls erforderlich – die gerichtliche Geltendmachung der Erstattungsansprüche.

Wichtig:

Wer zu lange abwartet oder keine Strafanzeige erstattet, riskiert Beweisnachteile. Auch Datenschutz- und Auskunftsanfragen spielen häufig eine zentrale Rolle.

Nutzen Sie unsere Checkliste „Was tun nach unberechtigten Abbuchungen?“ und lassen Sie Ihre Erfolgsaussichten anwaltlich prüfen.

Checkliste: Unberechtigte Abbuchungen vom Bankkonto

  • Konto / Karte sperren lassen:         Sperr-Notruf 116 116.
  • Konto sofort prüfen: Wichtig alle Umsätze kontrollieren
  • Beweise sichern:   Kontoauszüge mit den Abbuchungen, nicht autorisierte Abbuchungen markieren, Screenshots aus der Banking-App,E-Mails / SMS / Push-Nachrichten sichern
  • Technische Angaben zusammentragen: Online-Banking per App oder Browser?, Smartphone (iPhone / Android) oder PC/Laptop?, Betriebssystem & genutzte Apps notieren. Mit welcher Software online Banking betrieben wird
  • Strafanzeige erstatten (dringend!) Anzeige bei Polizei, entweder:

online: z.B:       https://portal.onlinewache.polizei.de/de/

vgl. auch: https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Verbraucherinnen-und-Verbraucher/Cyber-Sicherheitslage/Methoden-der-Cyber-Kriminalitaet/Identitaetsdiebstahl/Hilfe-fuer-Betroffene/hilfe-fuer-betroffene.html

Anzeigeerstattung vor Ort – grundsätzlich ist jede Polizeidienststelle zuständig  (nicht wegschicken lassen, außer Sie werden an eine andere Polizeidienststelle weiterverwiesen. Vorteil- Sie haben (in der Regel: Sofort ein Aktenzeichen, sog. TagebuchNr.)

  • Tagebuch-Nr. oder Aktenzeichen notieren
  • Anzeige aufbewahren (PDF / Screenshot) – um Abschrift der Geschädigten-Vernehmung bitten
  • Aufforderung an Bank senden: Ich habe folgende Zahlungen nicht autorisiert (aufzählen) ich bitte um Gutschrift der ohne meine Autorisierung abgebuchten Beträge bis zum (!4 Tage Frist)
  • Schriftverkehr mit der Bank sichern, erfolgt keine Regulierung durch die Bank/Sparkasse:
  • Anwaltliche Prüfung.Wir unterstützen Betroffene dabei, unberechtigte Vorwürfe rechtssicher abzuwehren und gerichtliche Aufklärung durchzusetzen.  Schildern Sie uns Ihren Fall via e-Mail:

    .

    Dann erbringen wir gerne eine kostenfreie Ersteinschätzung. Wir antworten je nach Arbeitsauslastung – innerhalb von 14 Tagen, mannchmal benötigen wir länger.Mit dieser wird noch kein Mandatsverhältnis zu unserer Kanzlei begründet, aber der Versuch unternommen zu Ihrer rechtlichen Orientierung beizutragen. Oder Sie wünschen eine möglichst schnelle Antwort? Dann eine kostenpflichtige Erstberatung (226,10 € mündlich, oder zusammengefasst 249,90 €) in Auftrag geben. Dann melden wir uns umgehend!

    Persönliche Erreichbarkeit und Unterstützung vor Ort

     Gerade in bankrechtlichen und wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten entstehen häufig umfangreiche Unterlagen und ein erhöhter Abstimmungsbedarf. Um Mandanten hier bestmöglich zu entlasten, biete ich nach Vereinbarung auch Besprechungstermine außerhalb der Kanzlei an, etwa zur Übergabe oder gemeinsamen Durchsicht wichtiger Dokumente.  Dieser Service wird insbesondere von Mandanten genutzt, für die eine persönliche Übergabe beschwerlich ist oder bei denen ein strukturierter Einstieg in die Angelegenheit vor Ort sinnvoll erscheint. Besprechungen sind nach Absprache im Raum Schwabmünchen sowie in umliegenden Städten und Gemeinden möglich, darunter Augsburg, Königsbrunn, Bobingen, Landsberg am Lech und im weiteren Einzugsbereich bis in den Großraum München

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