BaFin: Geschäfte der Wurstwelten GmbH erlaubnispflichtig

Entscheide Bankrecht, Neues aus der Kanzlei

Wie zwischenzeitlich bekannt wurde, hat  die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Wurstwelten GmbH, Bielefeld, mit Bescheid vom 12. Juli 2017 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft sofort einzustellen und die unerlaubt betriebenen Geschäfte abzuwickeln.

Damit steht fest, dass die Einwerbung von sog. „Privat-Darlehensverträgen“ erlaubnispflichtige Geschäfte gem. § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG darstellen, welche seitens der Wurstwelten GmbH erfolgte, ohne über die hierfür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Demnach ist die Wurstwelten GmbH dazu verpflichtet, die vereinnahmten Geldbeträge umgehend zurückzuzahlen.

Quelle:

https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/unerlaubte/2017/meldung_170927_wurstwelten_gmbh.html

Ob es dazu kommen wird, ist angesichts der zwischenzeitlichen Insolvenz des Unternehmens fraglich. Denn  das AG Duisburg lehnte mit rechtskräftigen Beschluss vom 20.06.2017 (Az. 63 IN 47/17) die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse ab.

Inwieweit daneben eine weitere Haftung, insbesondere der ggf. persönlich haftenden Geschäftsführung der Wurstwelten GmbH sowie der vorliegend tätig gewordenen Vermittlungsgesellschaft, namentlich Sachwertkontor Bayern, samt ihrer Vermittler in Betracht kommt, prüfen wir gerne für Sie.

Nachdem zuvor am 06.04.2017 die Insolvenz über das Vermögen der Firmenwelten AG  beantragt worden war (Az. 507 IN 1/17), scheint das Firmenkonglomerat rund um die Familie von Holst (hier: Rainer von Holst, Alexander von Holst, Anette von Holst, Antonia von Holst, Anne-Christine von Holst) zu bröckeln.

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