Plichtteilsrecht Deutschland – von Erbfolge ausgeschlossen
Auch bei:
ausdrücklicher Enterbung,
familiären Konflikten,
oder persönlicher Ablehnung.
Jahrelanger Ignoranz
Fehlender Fürsorge
unberechtigter Abehnung als Abkömmling
In diesen Fällen bleibt der Pflichtteilsanspruch regelmäßig bestehen.


