Zahlungsbetreff ersetzt Vertragsabschluss nicht
r Vermerk „Privatdarlehen“ im Zahlungsbetreff war für den Kläger hilfreich. Er konnte jedoch nicht zweifelsfrei beweisen, dass auch die Empfängerinnen eine vollständige Rückzahlungsverpflichtung übernommen hatten.
Wer Geld verleiht, sollte deshalb selbst im engsten Familien- oder Vertrauenskreis eine klare schriftliche Vereinbarung treffen.

