Browsing Tag: Die Neuregelung zu § 152 VVG tritt am 19.06.2026 in Kraft

Rürup-Rente widerrufen statt kündigen? Neues Gesetz ab 19.06.2026 und aktuelle BGH-Rechtsprechung beachten

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Die Neuregelung zu § 152 VVG tritt am 19.06.2026 in Kraft. Das ewige Widerrufsrecht erlischt aber im Zweifel nur für die Neuverträge? Besser widerrufen, wer widerrufen will. Auch und gerade die Altverträge! Sicher ist sicher! Prüfen lassen, wann Widerruf sinnvoll ist.
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