Räumungsurteil sowie Verurteilung zur Zahlung rückständigen Mietzinses in Höhe von € 3.365,00, nachdem die Klage am 14.03.2011 eingereicht worden war. Die Räumung soll noch im Juli 2011 über den zuständigen Gerichtsvollzieher erfolgen. AG Schwabmünchen | AZ: 15 C 166/11
Urteil: Nachdem ein verkehrsanalytisches Gutachten eingeholt worden war, war klar, unseren Mandanten traf nicht die Alleinschuld am Verkehrsunfall. Die gegnerische Versicherung muss zumindest ein Viertel der Schäden übernhemen (11852). AG Cottbus | AZ: 45 C 507/09
Das Amtsgericht Augsburg hat am 24.01.2011 unseren Mandanten, welcher wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt war, freigesprochen. Der Mandant, der beteiligt an einer Wirtshausschlägerei gewesen sein soll, konnte nach Durchführung der Beweisaufnahme nicht als Schuldiger festgestellt werden. Augsburg Strafgericht | AZ: 34 Ls 404 Js [...]
Rückforderung anlässlich ehebedingter Zuwendung. € 25.000,00 waren anlässlich der Landessitte an die Eltern der Braut bezahlt worden. Die Ehe scheiterte. Die Eltern des Brautvaters wollten das Geld zurück. Die Parteien sind griechisch-orthodoxe Serben. LG München I | AZ: 3 O 15562/10
Das Amtsgericht Augsburg hat mit Entscheidung vom 06.12.2010 das Verfahren gegen unseren Mandanten eingestellt. Dem Mandanten war vorgeworfen worden, gegen eine „Rechts-vor-Links-Regelung“ zugunsten eines anderen Verkehrsteilnehmers verstoßen zu haben. Dieser befand sich jedoch auf der falschen Spur, weshalb auch das erkennende Gericht eine [...]
Dem Mandanten wurde u.a. eine Nötigung zur Last gelegt. Die Beweisaufnahme ergab, dass die Belastungszeugen unglaubwürdig waren. Im Zweifel zu Gunsten des Angeklagten Freispruch. Der Staat trägt die notwendigen Kosten der Verteidigung. AG Schwabmünchen | AZ: DS 607 Js 141871/09
(Beschluss) Gegen den Mandanten war wegen einer Trunkenheitsfahrt ermittelt worden. Der Führerschein war entzogen worden. Die Beweisaufnahme ergab einen atypischen Geschehensablauf. Unter Geldauflage und Verzicht auf Entschädigung wurde das Verfahren eingestellt und der Führerschein herausgegeben. AG Landsberg am Lech | AZ: 4 Cs 605 Js 113001/10
Der Tatvorwurf lautete auf Betrug. Die Beweisaufnahme ergab, dass ein wesentlich geringerer Schaden feststellbar war als vom Anzeigeerstatter zunächst behauptet. Da der Mandant bereits in der Vergangenheit anderweitig wegen Bankrotts verurteilt worden war, wurde das Verfahren eingestellt. AG Kaufbeuren | AZ: 1 DS 222 Js 14763/09