Ergebnis: Freispruch (Tatvorwurf: Diebstahl, Strafandrohung nach dem Gesetz bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe) AG Schwabmünchen | AZ: Ds 104 Js 110402/06
Wir machen zugunsten unserer Mandantschaft wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche aufgrund unzulässiger Internet-Werbung der Konkurrenzbetriebe geltend. Die abgemahnten Betriebe senden die eingeforderten Unterlassungserklärungen unter Kostenübernahme zu ca. 30 % zurück, ohne dass es einer weiteren gerichtlichen Geltendmachung bedarf. [...]
Ergebnis: Zahlung einer Geldbuße i.H.v. 2.700,00 € (90 Tagessätze á 30,00 €). (Tatvorwurf: Falsche Versicherung an Eides Statt in Tateinheit mit Bankrott sowie Verletzung der Buchführungspflicht) AG Augsburg | AZ: 5 Cs 505 Js 119605/06
Erledigung von insgesamt drei Gerichtsverfahren, zwei Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht – Familiengericht – Augsburg. Zur Abwendung sonst ggf. drohender Insolvenz, Einigung betreffend Eigentumsverhältnisse an Immobilien, Haftungsfreistellung von Bankschulden sowie Einigung in Bezug auf Kindesunterhalt wird ein Vergleich nebst [...]
Das Amtsgericht – Nachlassgericht – korrigiert den Streitwert zur Bemessung der Erbschaftssteuer zugunsten unserer Mandantschaft im 5stelligen Bereich. Bei dem im Nachlass befindlichen Grundstück war nicht berücksichtigt worden, dass es sich in einem Überflutungsbereich befand. Wichtig ist bereits den Bescheid des Nachlassgerichts über die [...]
Die außergerichtlich zugunsten unseres Mandanten als Pflichtteilberechtigten geltend gemachten Ansprüche werden vollständig seitens der Miterbengemeinschaft bezahlt (11021). Außergerichtlich
Ergebnis: Erneute Bewährungsstrafe, an die selbst der Bewährungshelfer aufgrund der letzten Bewährungsstrafe nicht mehr glauben mochte. (Straftaten: Verstöße gegen das BtmG, schwere Körperverletzung, Nötigung) AG Augsburg | AZ: 104 Js 149055/03
Stattgebendes Urteil über insgesamt € 259.632,38 zugunsten des hier vertretenen Mandanten (Schadensersatzansprüche aufgrund von Aufklärungspflichtverletzung gegen Termingeschäftsvermittler – obsiegendes Urteil vor dem BGH, AZ: XI ZR 86/01, verkündet am 29.01.2002). OLG Düsseldorf | AZ: 22 U 80/00
Arrestbeschluss zugunsten der hier vertretenen Mandantschaft über insgesamt € 80.000,00 in das Vermögen der Antragsgegner (Gesellschaftsbeteiligungen an Kapitalanlagegesellschaften, die Terminkontrakte handelte). LG Augsburg | AZ: 2 O 4942/05