Dem Schmerzensgeldanspruch unseres Mandanten, der nach körperlicher Gewalteinwirkung vorübergehend gelähmt war, wird zu 2/3 stattgegeben. AG Memmingen | AZ: – 21 C 275/07
Eine Wohnungsbaugenossenschaft verzichtet zugunsten der hier vertretenen Mandantschaft auf weitere Beitragszahlungen in erheblicher Höhe. Die hier vertretene Mandantschaft scheidet aus der Wohnungsbaugenossenschaft eG aus (11782). Außergerichtlich
Wir weisen endgültig die gegen unseren Mandanten in einer Erbsache (nebst Grundstücksverkauf) geltend gemachten Ansprüche im 6stelligen Bereich zurück und verweisen den Gegner auf den Prozessweg. Klage wurde bis heute nicht erhoben (11414)! 31.10.07 | außergerichtlich
Stattgebende Beschlüsse des Amtsgerichts – Familiengerichts – Augsburg betreffend elterliche Sorge bzw. Umgangsrecht bzw. Kindesunterhalt. AG Augsburg | AZ: 401 F 01118/07
Die bei unserem Mandanten eingebaute Heizung qualmt und brennt nicht regelrecht. Wir vergleichen uns mit dem Gegner, der noch ca. 4000,00 € fordert auf …..(11316) Außergerichtlich
Stattgebende Beschlüsse des Amtsgerichts – Familiengerichts – Augsburg betreffend elterliche Sorge bzw. Umgangsrecht bzw. Kindesunterhalt. AG Augsburg | AZ: 401 F 032875/07
Der Mandant sollte als „Sparer“ in einer GmbH & Co KG erfolgsunabhängig, also ähnlich einem Darlehensgeber an seiner Investition verdienen. Nicht ohne die erforderliche Erlaubnis ist das Credo. Der von der BaFin eingesetzte Liquidator bietet Umwandlung der Einlagegeschäfte in Gesellschaftsbeteiligung mit Gewinn- und Verlustrisiken an. Der [...]
Die gegnerische, Schweizer Bank (AIG CH) zahlt dem Mandanten ohne Abzug die auf Termingeschäfte geleistete Einlage nebst Gewinnen anstandslos zurück (11301). Den Mandanten waren von einem Vermittler die Investitison in risikoreiche Derivate empfohlen worden. Die Mandanten hatten aber Glück und konnten die Geschäftsverbindung beenden. Die Bank [...]
Wir prüfen erbrechtliche Ansprüche im Fall eines Nachlasses mit ganz erheblichem Immobilienbesitz und empfehlen, keine weiteren Schritte einzuleiten, da das Risiko eines Prozesses unserer Ansicht nach zu hoch ist. Der Mandant bedankt sich ausdrücklich für die Empfehlung, nicht zu klagen und kein Prozessrisiko einzugehen (11204). Außergerichtlich