Die Waldorf Rechtsanwälte hatten unseren Mandanten wegen angeblichen Herunterladens eines Filmes abgemahnt und wollten pauschal Schadensersatz. Wir hatten empfohlen, die Unterlassungserklärung nicht zu unterzeichen und eine eigene Unterlassungserklärung entworfen. Den Schadensersatzanspruch hatten wir bestritten (11976). Außergerichtlich
Unserem Mandanten, dem Arbeitnehmer einer Umzugsfirma wird das Gehalt nicht bezahlt. Offensichtlich bestehen Zahlungsschwierigkeiten. Unser Mandant kündigt aufgrund von Zahlungsverzug außerordentlich. Nach Klageerhebung wird ein Vergleich über ca. € 5.000,00, rückständigen Bruttolohn zu Gunsten unseres Mandanten abgeschlossen(11949) [...]
Über 2.000,00 € sollten für das Werk „Ich bin“ noch bezahlt werden. Unser Mandant sagte nein, er habe das Bild nur zur Ansicht behalten. Die Klägerin hingegen behauptete den Abschluss eines Kaufvertrages. Entgegen der Zahlung von 800,00 € und Kostenaufhebung wurde die Sache erledigt. Das Bild „ich bin“ der Künstlerin zurück übergeben (11927). [...]
Der Gegner unserer Mandantschaft bezahlt insgesamt € 45.000,00 aufgrund abgeschlossener Scheidungsfolgevereinbarung und stellt die hier vertretene Mandantschaft von Verbindlichkeiten frei (11656). Außergerichtlich
Die gegnerische Versicherung zahlt als ersten Kostenvorschuss 15.000,00 € auf den Sachschaden, der aufgrund eines Verkehrsunfalls am LKW unseres Mandanten entstandenen ist (12002). Außergerichtlich
Das Amtsgericht München gibt unserer Mandantschaft, eine Reinigungsfirma in München, und deren Klage auf Zahlung aus einem zwischen unseren Mandanten und der auftraggebenden Gesellschaft aus Werkvertragsverhältnis durch Urteil vollumfänglich statt (11968). AG München | AZ: 163 C24629/09
Wir vertreten einen Bauherrn gegenüber der bauausführenden Firma. Diese will trotz Mängel und Bestehen von Ansprüchen auf Nachbesserung und Gewährleistung noch weitere 5.000,00 € von unserer Mandantschaft. Man einigt sich letztendlich auf € 3.500,00 (11916). Außergerichtlich
Nach fast 2 Jahren Verfahrensdauer wurde ein Vergleich geschlossen, der vorsieht, dass weiter 2.300,00 als Verdienstausfallschaden bezahlt werden (11342). LG Kempten | AT: 1 O 2560/07