Rechtsanwältin Sandra Haas

Interessenschwerpunkt Verkehrszivilrecht / Sonstiges Recht

Als  Spezialistin im Verkehrszivilrecht vertrete ich gerne Ihre Interessen bei der Abwicklung von verkehrsrechtlichen Schadenfällen.

Aufgrund meiner bereits fast 20jährigen Praxiserfahrung in diesem Bereich (u.a. auch 2 Jahre als Schadensachbearbeiterin in einem großen Versicherungsunternehmen) verfüge ich über ein umfangreiches Fachwissen.

Ich übernehme gerne die Abwicklung der Unfallregulierung, sofern es um folgende Sachverhalte geht:

  • Auffahrunfälle / Kettenauffahrunfälle
  • Unfälle beim Abbiegen
  • Unfälle beim Überholen
  • Unfälle auf Parkplätzen / Privatgelände
  • Unfälle im Ausland
  • Unfälle im Inland mit ausländischem Unfallverursacher
  • Unfälle mit nicht ermittelbarem / unversichertem Unfallgegner (oder insolvente gegnerische Versicherung)
  • Unfälle zwischen Kfz und Radfahrer   oder
  • Unfälle zwischen Kfz und Fußgänger
  • oder sonstige Fallgestaltungen

Als langjährig schwerpunktmäßig im Vertragsrecht tätige Rechtsanwältin vertrete ich gerne Ihre rechtlichen Interessen bei

  • der Geltendmachung / Abwehr von Gewährleistungsansprüchen

 

im Zusammenhang mit dem Abschluss von Kaufverträgen von Immobilien und Fahrzeugen

  • Aufhebungsverträge
  • Kündigungen
  • u.v.m.

Ich kenne die Tricks der Versicherungen, mit welchen die Kosten zu Ihren Lasten gering gehalten werden sollen. (z.B. Vertragswerkstätten, interne Sachverständige, Abfindungsvereinbarungen)

Mein Ziel:  Die schnellstmögliche  und vollumfängliche Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche, insbesondere:

  • fiktive Abrechnung nach Gutachten
  • Neuwagenersatz
  • unfallbedingte Sachschäden
  • Nutzungsausfallentschädigung / Mietwagenkosten
  • Abschleppkosten
  • An- / Abmeldekosten , Umbaukosten bzw. Entsorgungskosten
  • unfallbedingte Fahrtkosten / Auslagen

Sowie bei Personenschäden:

  • angemessenes Schmerzensgeld
  • Verdienstausfall
  • Arztkosten / Zuzahlungen
  • Haushaltsführungsschaden
  • vermehrte Bedürfnisse
  • verletzungsbedingte Fahrtkosten / Auslagen
  • Umschulungskosten / Rentenzahlungen
  • sonstige Kosten (z.B. Stornokosten etc)

Die entstehenden Anwaltskosten für die Durchsetzung berechtigter Ansprüche  sind seitens der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung vollumfänglich zu übernehmen.

Desweiteren bin ich in folgenden  Bereichen für Sie tätig:

  • Schadensersatz- und Schmerzensgeldrecht allgemein (z.B. Ansprüche gegen Privatpersonen oder Privat-/Betriebshaftpflichtversicherungen)
  • Gewährleistungsrecht (z.B. Mängel bei Fahrzeugkauf, Immobilienkauf)

Rufen Sie einfach an und vereinbaren Sie einen Besprechungstermin  (08232 – 809 250 oder 0177 – 8415150) oder kontaktieren Sie mich per E-Mail.

Gerne können Sie mich auch unter meiner eigenen Kanzlei besuchen.

Rechtsanwältin Verkehrszivilrecht & Sonstiges Recht

Rechtsanwältin Sandra Haas

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