Wir sind Ihre Anwälte für Vertragsrecht
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Kaufgegenstand funktioniert nicht?Erst Nachbesserung unter Fristsetzung, dann Rücktritt oder Ersatzvornahme bzw. Geld zurückfordern und Kaufsache zurückgeben. Wer nicht für Mängel haftet ist geregelt und nicht immer Sache einer Parteivereinbarung. Sachmängelhaftung oder Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften. Vertrag wird nicht eingehalten?Es wird nicht geliefert nicht gezahlt nicht der gewünschte Termin eingehalten, das falsche gebaut, die falschen Inhalte vermittelt oder schlichtweg nichts nachgebessert sondern vertröstet oder nicht reagiert? Die Leistung ist minderwertig der Kaufgegenstand oder die Mietsache weist Mängel auf. Mängelanzeige veranlassen unter Fristsetzung zur Abhilfe auffordern. Schriftlich ist besser als mündlich. Wir beraten und vertreten. Mängel werden unberechtigter Weise geltend gemacht?Gerne vertreten wir Sie und weisen die zu Unrecht geltend gemachten Forderungen zurück. Wir vertreten seit mehr als 10 Jahren Verbraucher und Unternehmer in vertragsrechtlichen Angelegenheiten des Arbeitsrechts, Internetrechts, Kaufrechts, Mietrechts, Leasingrechts oder Reisevertragsrechts, Unterrichtsvertragsrechts und Werkvertragsrechts.
Welche Informationen wir für die Bearbeitung Ihres Falles i. d. R. benötigen?
Hinweise zu Empfehlungen und Urteilen Bitte beachten Sie, dass Feststellungen und Empfehlungen unserer Kanzlei, die über unsere Homepage ausgesprochen werden, lediglich allgemeine Aussagekraft besitzen und nicht das Ergebnis einer juristischen Prüfung Ihres individuellen Falles sind. Wir übernehmen keine Haftung für Vollständigkeit und Richtigkeit dieser allgemeinen Hinweise. Erst mit Vollmachtserteilung bzw. ausdrücklicher Beauftragung, die wir bestätigen, kommt ein Mandatsverhältnis mit unserer Kanzlei zum Entstehen. |
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