Wir sind Ihre Anwälte für Verkehrsrecht
Schildern Sie uns Ihre Probleme! Wir hören Ihnen zu, beraten Sie und vertreten Ihre rechtlichen Interessen! Außerhalb der Geschäftszeiten? Versuchen Sie es unter 0177 / 752 31 44 oder hinterlassen Sie uns eine Nachricht auf unserem Anrufbeantworter. Hier können wir Ihnen helfen: Attestkosten, Auffahrunfall, Betriebsgefahr, Blechschaden, Bremsweg, Bußgeldbescheid, Bußgeldkatalog, Entgangener Gewinn, Entgeltfortzahlung, Entziehung der Fahrerlaubnis, fahrlässige Körperverletzung, Fahrerflucht, Fahrtkosten, Fahrverbot, Führerschein, Gefährdung, Geschwindigkeit, Geschwindigkeitsüberschreitung, Halterfeststellung, Haushaltshilfe, Höhere Gewalt, Kasko-Schaden, Kettenunfall, Körperverletzung, Kostenanschlag, Lohnkosten, Lohnfortzahlung, merkantiler Minderwert, Mietwagen, Minderwert, Nachschulung, Nötigung, Nutzungsausfallentschädigung, Personenschaden, Punkte, Punkteabbau, Promille, Rechtsverfolgungskosten, Rücksichtnahme, Sachverständigengutachten, Schaden am Leasingfahrzeug, Schadensersatz auf Gutachtenbasis, Schadensminderungspflicht, Schmerzensgeld, Straßenverkehrsgefährdung, Totalschaden, Trunkenheitsfahrt, Überholverbot, Unfallflucht, Unvermeidbarkeit, Verkehrsunfall, Verkehrsanalytisches Gutachten, Vollkaskoschaden, Vorfahrtspflichtverletzung, Vorschäden, Wartepflicht. Nachfolgend eine kleine Auswahl der bisher im Verkehrsrecht erstrittenen Entscheidungen:
Sie hatten einen Unfall oder haben einen Bußgeldbescheid erhalten? Welche Rechtsmittel gibt es? Was lohnt sich überhaupt? Wir empfehlen nicht, auf Werkstätten oder sonstige Dienstleister abzustellen, die nicht eine einschlägige juristische Ausbildung zur Abwicklung Ihres Verkehrsunfalles haben. Gehen Sie zu einem Rechtsanwalt. Das Verkehrsrecht definiert, wer welche Sorgfaltspflichten im Straßenverkehr zu beachten hat. In Kenntnis der Grundlagen der StVO, des StVG des BGB u.v.a. der einschlägigen Rechtsprechung sind wir gerne in Ihrem Fall für Sie tätig Personenschäden:Sollten Sie Verletzungen erlitten haben, gehen Sie ins Krankenhaus. Die Körperverletzung und die medizinische Behandlung, ambulante oder stationäre Krankenhausaufenthalte, die Anzahl der Untersuchungstermine etc. sind möglichst genau zu dokumentieren. Hiervon hängt die Höhe des Schmerzensgeldes ab. Ordnungswidrigkeiten/ Bußgeldbescheid:Soweit Sie bereits einen Anhörungsbogen der Verkehrspolizei erhalten haben, sind Sie verpflichtet, diesen mit den darin zu machenden Pflichtangaben zur Person zurückzusenden. Angaben zur Sache selbst müssen nicht gemacht werden. Wenn Sie nicht einverstanden mit einem Bußgeld sind, empfehlen wir, dieses zunächst nicht zu bezahlen, andernfalls eine Rückforderung später i.d.R. ganz erhebliche Probleme mit sich bringt. Beachten Sie bitte immer eins: Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid verhindert zunächst, dass dieser rechtkräftig wird. In Vorbereitung der Hauptverhandlung kann dann durch die obligatorisch einzuholende Akteneinsicht abgeschätzt werden, ob die Rechtsverteidigung Aussicht auf Erfolgt hat. Verkehrsunfall und eigene Haftpflicht?Informieren Sie vorsichtshalbe stets auch die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung, da im Zweifelsfalle sonst kein Versicherungsschutz besteht. Dies gilt insbesondere für den Fall, in dem ein Mitverschulden Ihrerseits von der Gegenseite behauptet wird oder in Betracht kommt.
Welche Informationen wir für die Bearbeitung Ihres Falles i. d. R. benötigen?
Gerne können Sie einen persönlichen Besprechungstermin vereinbaren, bei welchen wir selbst den Schaden aufnehmen. Wir überreichen zudem ein Merkblatt an Interessierte, das bei Feststellung des Schadens und Schädigers in Unfallangelegenheiten weiter helfen kann und erlauben uns die nachstehenden Hinweise:
Wir vertreten seit mehr als 10 Jahren Frauen und Männer in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten. |
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