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Wir sind Ihre Anwälte für (sonstiges) Privatrecht

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Schildern Sie uns Ihre Probleme!  Wir hören Ihnen zu, beraten Sie und vertreten Ihre rechtlichen Interessen! Außerhalb der Geschäftszeiten? Versuchen Sie es unter 0177 / 752 31 44 oder hinterlassen Sie uns eine Nachricht auf unserem Anrufbeantworter.

Hier können wir Ihnen helfen: Abfindung, Abmahnung, Anwaltsgebühren, Anwaltskosten, Arglistige Täuschung, Auseinandersetzung von Gesellschaftern, außerordentliche Kündigung Banken, Beleidigungen Bereicherung, Besitz, Betreuung, Betreuungsvorbehalt, Betrug, Eigentum, Folgeschäden, Fristsetzung, Gebrauchstauglichkeit Gebrauchsvorteile, Gefahr im Verzug, Gesellschaftsrecht, Handelsvertreter Handelsvertretervertrag, Höhere Gewalt, Kapitalanlagen, Kaution, Körperverletzung, Kündigung des Gesellschafters, Lärmbelästigung, Mitverschulden, Nachbarschaftsstreit, Quittung, Rücktritt, Rückzahlung, Sachverständige, Schaden, Schadensersatz, Schmerzensgeld, Sittenwidrige Überteuerung, Telefonverkäufer, Überhang, Überwuchs, unbillige Härte, unlauterer Wettbewerb, Unterlassung, Unterlassungserklärung, Verkehrsrecht, Verkehrswert, Vertragsstrafe, Wettbewerbsrecht, Wettbewerbsklausel, Wettbewerbsverbot.

Nachfolgend eine kleine Auswahl bisherig erstrittener Entscheidungen:

Beachten Sie bitte Folgendes bei Personenschäden:

Sollten Sie Verletzungen erlitten haben, sind die medizinische Behandlung, die erforderliche Einnahme vom Medikamenten, die notwendigen ärztlichen Eingriffe, die Dauer ambulanter oder stationärer Krankenhausaufenthalte, die Anzahl der Untersuchungstermine etc. möglichst genau zu dokumentieren, da hiervon die Höhe des Schmerzensgeldes abhängt.

Beachten Sie bitte Folgendes bei Wettbewerbsstreitigkeiten:

Im Fall von Urheberrechtsverletzungen besteht im Regelfall Handlungsbedarf, da die Angelegenheiten von Gerichten auch vorab als Eilsachen entschieden werden können, sollte man prüfen lassen, ob Unterlassungs- bzw. Verpflichtungserklärungen zu Recht verlangt / bzw. zu unterzeichnen sind. Manchmal wird zu ungenau abgemahnt. Alles kann ggf. sehr teuer werden, wenn man nicht schnelle Lösungen erarbeitet.

Beachten Sie bitte Folgendes bei Störungen:

Im Fall von Lärmbelästigungen oder sonstigen Störungen / Behinderungen sollten Sie die jeweilige Verletzungshandlung bestmöglich dokumentieren und schnell handeln. Wer zu lange Zeit duldet, ist ggf. nicht mehr schutzwürdig oder dessen Begehr wird - soweit lange Zeit verstreicht - nicht unbedingt von Gerichten zu ernst genommen. Fragen Sie stets nach diesen durchaus beachtlichen Risiken.

Welche Informationen wir für die Bearbeitung Ihres Falles i. d. R. benötigen?

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