Ihre Anwälte im Vertrags-, Verkehrs-, Steuerstrafrecht & Wirtschaftsstrafrecht in Augsburg & Schwabmünchen

In diesen Fällen vertreten wir Ihr rechtliches Interesse:

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Der Kauf /Verkauf  einer Immobilie, oder eines PKW will überlegt sein. Achten Sie auf Gewährleistungsausschluss und Fristen. Konkrete Mangelanzeige vor Selbsthilfe und Ersatzbeschaffung!

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  • Steuer- u. Wirtschaftsstrafrecht

Zu wenig erklärt? Keine Erlaubnisse eingeholt? Den falschen Steuerberater oder Berater gehabt? Hose runter! Oder zulässig tarnen und aussitzen. Wir wissen um Ihr Risiko.

Wir sind die Anwälte Ihres Vertrauens in Augsburg, Schwabmünchen und München.

Ihr Fall ? –  unsere Herausforderung!

Privatrecht - Definitionen von A- Z

Abfindung

Die Abfindung ist eine einmalige Zahlung des AG an den AN, ein Anspruch auf diese Abgeltungszahlung besteht grds. nicht. Einen Anspruch auf Abfindung kann sich aus dem § 1a KSchG ergeben, wenn das Arbeitsverhältnis aufgrund dringlicher betrieblicher Erfordernisse beendet wird oder eine Abfindung vertraglich festgehalten wurde und der AN keine Klage auf Feststellung einreicht, dass das AV nicht aufgelöst ist. Auch aus § 9 KSchG kann sich ein Anspruch auf Abfindung ergeben, sofern Kündigungsschutzklage eingereicht wurde und das Gericht feststellt, dass das AV nicht durch die Kündigung aufgelöst wurde, dem AN jedoch nicht zuzumuten ist dieses fortzuführen.

Ein Anspruch auf Abfindung entsteht NICHT, wenn das Kündigungsschutzgesetz (AN muss länger als sechs Monate betriebsangehörig sein)  nicht anwendbar ist, es sich um eine begründete fristlose Kündigung bzw. eine Personen- oder verhaltensbedingte Kündigung handelt.

Abmahnung

Die Abmahnung ist eine nicht formbedürftige Rüge des AG, gerichtet an den AN, um diesem Vertragsverstöße (Fehlverhalten) anzuzeigen. Für Dokumentations- und Beweiszwecke geht eine solche Rüge dem AN meistens schriftlich zu. Zudem ist die Abmahnung Voraussetzung für eine wirksame Erklärung einer fristlosen Kündigung.

Anwaltsgebühren / Anwaltskosten

Die Anwaltsgebühr ist die Vergütung des Rechtsanwalts für seine Tätigkeit, neben dieser vom Mandanten geschuldeten Gebühr können noch Auslagen, sowie weitere Kosten (z.B. Reisekosten) in Rechnung gestellt werden.

Arglistige Täuschung

Eine Person täuscht gem. § 123 BGB arglistig, wenn Sie bei dem Vertragspartner vorsätzlich einen Irrtum hervorruft, um ihn zur Abgabe der Willenserklärung zu verleiten. Arglistig getäuscht werden kann durch die Vorspiegelung falscher Tatsachen oder durch einfaches Verschweigen.

Auseinandersetzung von Gesellschaftern

Die Auseinandersetzung ist in den §§ 732-735 BGB geregelt, diese Vorschriften sind jedoch dispositiv. Durch die Auseinandersetzung werden schwebende Geschäfte beendet, die zur Nutzung überlassenen Gegenstände aus dem Vermögen der Gesellschaft zurückgegeben, sowie die Einlagen zurückerstattet und der Überschuss verteilt.

Außerordentliche Kündigung

Allgemein beendet eine Kündigung sowohl ordentlich als auch außerordentlich das Dauerschuldverhältnis. Eine außerordentliche Kündigung ist nur möglich, wenn die gekündigte Partei der kündigenden Partei einen relevanten Grund liefert (mehrmaliges Fehlverhalten, Diebstahl etc.).

Beleidigungen

Unter eine beleidigende Äußerung werden alle Äußerungen gegenüber dem Betroffenen gefasst, die ihn in seiner Ehre verletzen sollen.

Bereicherung

Gem. § 812 BGB ist eine Bereicherung ein Vermögenszuwachs der auf Kosten eines anderen erfolgt ist ohne rechtliche Grundlage.

Besitz

Besitz ist die tatsächliche und unmittelbare Sachherrschaft.

Betreuung

Eine Betreuung kommt nur dann infrage, wenn der zu Betreuende volljährig ist, eine Behinderung hat, durch die er ganz oder teilweise außerstande ist seine Angelegenheiten selbst zu besorgen und die Angelegenheiten des Betroffenen nicht mehr durch Bevollmächtigte oder andere Hilfe erledigt werden kann.

Betrug

Der Betrug setzt eine Täuschungshandlung des Täters voraus – „Mit Wissen und Wollen“ – unter einer Täuschungshandlung wird jedes Handeln gesehen, dass zu einem Irrtum bei dem Betrogenen führt, welcher dann zu der Abgabe der Willenserklärung führt.

Eigentum

Das Eigentum ist ein absolutes Recht und ist in § 903 BGB geregelt.

Folgeschäden

Mangelfolgeschäden resultieren aus einem bereits bestehenden Mangel, dieser Mangel wirkt sich dann auf andere Rechtsgüter des Eigentümers aus, dies können Schäden an Gesundheit oder sonstigem Eigentum sein.

Fristsetzung

Eine Fristsetzung liegt dann vor, wenn Gläubiger und Schuldner einen Zeitraum bzw. Zeitpunkt bestimmt haben, in dem die Leistung erbracht werden muss (Frist).

Gebrauchsvorteile

Ein Gebrauchsvorteil bezeichnet eine Entschädigung an der Nutzung einer Sache bzw. eines Rechts. Dies kommt insbesondere bei Rückgewährschuldverhältnissen vor, bei dem die gezogenen Nutzungen herauszugeben sind oder bei Gebrauchsspuren eine Entschädigung in Geld fällig wird.

Gebrauchstauglichkeit

Die Gebrauchstauglichkeit stellt eine Mindestanforderung dar, sie bestimmt das Ausmaß, in dem ein Konsumgut in dem für es bestimmten Anwendungskontext genutzt werden kann. Dabei soll es das Ziel der Anwendungsfreundlichkeit effektiv, effizient und zufriedenstellend erreichen.

Gefahr im Verzug

Gefahr im Verzug ist ein Begriff aus dem Verfahrensrecht und bezeichnet den eintretenden Schaden oder den Verlust von Beweismitteln, wenn nicht eine andere als zuständige Behörde oder Person handelt.

Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht regelt die Beziehungen von Gesellschaften (Kommanditgesellschaft, offene Handelsgesellschaft usw.

Handelsvertreter

Gem. § 84 Abs. 1 HGB ist diejenige Person ein Handelsvertreter, die als selbständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen.

Handelsvertretervertrag

Ein Handelsvertretervertrag ist ein Vertrag, in dem ein Unternehmer einen Handelsvertreter bestimmt bzw. wählt, welcher für ihn in dem im Vertrag festgelegten Umfang Geschäfte vermittelt oder solche in seinem Namen abschließt.

Höhere Gewalt

Es ist immer dann die Rede von höherer Gewalt, wenn das schädigende Ereignis unvermeidbar, unvorhersehbar und von außen war.

Kapitalanlagen

Eine Kapitalanlage beschreib das langfristige anlegen von Geld, mit dem Ziel, dass diese Anlage in Form von Zinsen oder sonstige Gewinne oder Erträge erwirtschaftet.

Kaution / Mietkaution

Ist ein Sicherungsmittel mit dem der Vertragspartner die Erfüllung von vertraglichen Leistungs- und Ersatzansprüchen gegenüber dem schuldhaften Teil absichern will. Insbesondere ist dieses Sicherungsmittel im Mietrecht beliebt, da sie hier dem Vermieter Sicherheit gibt, sollte der Mieter mit der Mietzahlung in Verzug geraten oder seine vertraglichen Pflichten nicht nachkommt.

Körperverletzung

Körperverletzung ist eine körperliche Misshandlung, welche jede üble unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden einer Person mehr als unerheblich beeinträchtigt. Körperverletzung ist ein Straftatbestand gem. § 223 StGB.

Kündigung des Gesellschafters

Der Ausschluss des Gesellschafters ist in § 737 BGB geregelt. Die Kündigung eines Gesellschafters ist nur dann möglich, wenn der Gesellschaftsvertrag vorsieht, dass die Gesellschaft ohne den ausgeschlossenen Gesellschafter fortbestehen soll. Wenn dies der Fall ist, kann ein Gesellschafter, wenn ein berechtigter Umstand eintritt aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden.

Lärmbelästigung

Als Lärmbelästigung oder Ruhestörung werden insbesondere Geräusche von Maschinen gezählt aber auch von Fahrzeugen aller Art erzeugter Lärm, Geschrei, Lärm von Tieren oder laute Musik.

Mitverschulden

Bei der Entstehung eines Schadens hat nicht allein der Schuldner die Verantwortung zu tragen, da der Gläubiger bei der Entstehung des Schadens schuldhaft beteiligt gewesen war.

Nachbarschaftsstreit

Ein Nachbarschaftsstreit ist eine offene Austragung von Meinungsverschiedenheiten unter benachbart wohnenden Personen, dieser Zwist muss nicht zwingend feindseliger Natur sein.

Quittung

Die Quittung stellt gem. § 368 BGB ein schriftliches Empfangsbekenntnis dar.

Rücktritt

Rücktritt ist ein Gestaltungsrecht (Es  muss dem Vertragspartner gegenüber erklärt werden – Rücktrittserklärung), welches einen Rücktrittsgrund benötigt z.B. Pflichtverletzung, nicht vertragsgemäße Leistung, Unmöglichkeit. Bei der wirksamen Ausübung des Gestaltungsrechts, wird das Schuldverhältnis in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt, sprich die empfangen Leistungen sind zurück zu gewähren und die gezogenen Nutzungen herauszugeben §§ 346, 323 ff. BGB.

Rückzahlung

Rückzahlung beschreibt im Rahmen eines wirksam ausgeübten Rücktritts die Rückgewährung der gezogenen Nutzungen, im Falle eines Kaufvertrags die Rückgabe des gezahlten Kaufpreises.

Schaden

Ein Schaden resultiert aus einer mangelhaftigen bzw. nicht vertragsgemäß erbrachten Leistung.

Schadensersatz

Um zu Schadensersatz berechtigt zu sein, sind vier Elemente erforderlich. Es muss ein vertragliches Schuldverhältnis (z.B. Kaufvertrag) vorliegen, der Schuldner muss eine Pflicht verletzt haben und diese zu vertreten haben, zudem muss aus daraus ein Schaden resultiert sein.

Schmerzensgeld

Schmerzensgeld ist dann von einem Schädiger zu zahlen, wenn dieser bestimmte Rechtsgüter des Geschädigten verletzt hat. Diese Entschädigung in Geld ist nur als Ausgleich für einen erlittenen Schaden möglich, welcher nicht Vermögensschaden ist.

Telefonverkäufer

Als Telefonverkauf bezeichnet man einen Kaufvertrag, welcher über das Telefon abgeschlossen worden ist. Hierbei ist der Telefonverkäufer der Anbieter der Sache, also der Verkäufer.

Überhang bzw. Überwuchs

Der Überhang bezeichnet Wurzeln oder Zweige die von einem Grundstück des Eigentümers der Pflanzen in das benachbarte Grundstück hängen oder wachsen. (§ 910 BGB)

Unlauterer Wettbewerb

Grundsätzlich werden von dem Begriff unlauterer Wettbewerb solche Handlungen von Unternehmen erfasst, welche gegen die guten Sitten verstoßen. Dies sind beispielsweise aggressive Verkaufsmethoden, unwahre Angaben in der Werbung, Nachahmung oder die systematische Abwerbung von Arbeitskräften usw.

Unterlassung

Ein Unterlassen besteht nicht nur aus bloßem „Nichtstun“, sondern in der aktiven Nichtvornahme der möglichen Handlung (Hilfeleistung).

Unterlassungserklärung

Mit einer Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Unterzeichner, ein bestimmtes Verhalten in Zukunft zu unterlassen.

Verkehrsrecht

Das deutsche Verkehrsrecht ist sehr umfangreich und enthält Vorschriften aus dem öffentlichen Recht als auch aus dem Privatrecht.

Verkehrswert

Ist in § 9 Abs. 2 legaldefiniert: „Der gemeine Wert wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen.”

Vertragsstrafe

Die Vertragsstrafe erfüllt den Zweck für den Gläubiger, dass diese den Schuldner dazu anhalten soll seine versprochene Leistung zu erfüllen. Sollte es nicht eingehalten werden wird über die Vertragsstrafe ein bestimmter Geldbetrag festgesetzt, den der Schuldner zu zahlen hat.

Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht ist in das Lauterkeitsrecht (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb – UWG) und das Kartellrecht ein, es ist für die Bekämpfung von unlauteren Wettbewerbshandlungen zuständig als auch das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen.

Wettbewerbsklauseln und Wettbewerbsverbot

Hier muss zwischen einem Wettbewerbsverbot während eines AV und nach Beendigung des AV unterschieden werden. Ein sog. Wettbewerbsverbot bezeichnet eine wirtschaftliche Einschränkung, die aus einem Vertragsverhältnis resultiert. Damit soll sichergestellt werden, dass AN, während ihrer beruflichen Tätigkeit beim AG ihre (neu) erworbenen Fähigkeiten nicht einem Konkurrenten des AG zur Verfügung stellen, ohne dass dieser Kosten zu tragen hat. Eine Betätigung in einem anderen wirtschaftlichen Markt ist hingegen unproblematisch.

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