Kanzlei Martin J. Haas
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Bayern:Amtsgerichte:Schwabmünchen Augsburg (Arbeitsgericht Augsburg) München (Arbeitsgericht München) Starnberg Aichach Dillingen Donauwörth Ingolstadt Fürstenfeldbruck Füssen Kaufbeuren Landsberg a. L. Memmingen (Amtsgericht Memmingen, Gerichtstage) Nürnberg Arbeitsgericht Nürnberg) Pegnitz Neu-Ulm Kempten (Arbeitsgericht Kempten) Kelheim Nürnberg Weilheim Landgerichte: Augsburg München I München II Ingolstadt Kempten Nürnberg Ravensburg Bamberg Schweinfurt Hof Oberlandesgericht: München |
Baden Württemberg:Amtsgerichte: Berlin:Amtsgericht: Bremen:Amtsgericht: |
Hamburg:Landgericht: Hessen:Landgerichte:Frankfurt am Main Hanau Oberlandesgericht: Frankfurt am Main Niedersachsen:Amtsgericht: Nordrhein Westfalen:Amtsgerichte:Düren Düsseldorf Landgerichte: Düsseldorf Duisburg Essen Wuppertal Paderborn Oberlandesgericht: Düsseldorf |
Rheinland Pfalz:Landgericht: Sachsen:Amtsgericht:Plauen Landgerichte: Plauen Dresden Sachsen-Anhalt:Amtsgericht:Wernigerode Thüringen:Landgericht:Gera Meiningen |
Unser nördlichstes Mandat: AG Jever
Unser südlichstes Mandat: AG Füssen
Unser westlichstes Mandat: AG Düsseldorf
Unser östlichstes Mandat: LG Frankfurt an der Oder
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Internationales Recht
Gerne werden wir im deutschen Inland auch in Rechtsfällen mit ausländischen Anspruchsgegnern für Sie tätig.
Im Anlegerschutz / Bankrecht / Kapitalmarktrecht: haben wir bereits Schadensersatzansprüche gegen dänische, schweizer, US-amerikanische, brititsche oder bahamesische Kapitalanlagegesellschaft oder Gesellschaften mit Sitz auf den Bermudas vertreten.
Im Familienrecht haben wir bereits Ehe-Scheidungen nach griechischem, italienischem oder vietnamesischem Recht (vor deutschen Gerichten). vertreten.
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Singularzulassung in der Schweiz
Wir beantragen im Einzelfall Singularzulassungen unserer Rechtsanwälte bei Schweizer Gerichten für Ihre Rechtsvertretung - so ermöglicht und/oder angezeigt.
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Instanzgerichte
Wir führen so erforderlich Rechtsstreitigkeiten über die Instanzen hinweg und legen für Sie die erforderlichen Rechtsmittel (Einspruch, Berufung) ein.
4 Klageverfahren unserer Mandanten gingen bis hoch zum Bundesgerichtshof,
4 hiervon wurden im Sinn unserer Mandanten entschieden.
Wir selbst sind nicht am Bundesgerichtshof zugelassen. Die Vertretung in Zivilsachen vor dem Bundesgerichtshof erfolgt ausschließlich durch am Bundesgerichtshof zugelassene Rechtsanwälte.
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Wirtschaftlicher Wirkungskreis
Durchschnittliche Streitwerte in Kapitalanlagerechtsfällen unserer Kanzlei belaufen sich im Regelfall auf 10 – 60 T€; Höchster Streitwert, den die Kanzlei bzw. ihre Mitarbeiter vertreten haben, bislang: außergerichtlich ca. € 14 Mio., gerichtlich ca. € 6 Mio. (jeweils Darlehensrechtsstreit mit Währungsdifferenzgeschäft).
Sammelklagen: Im Kapitalanlagerecht bieten wir Mandanten - so durch Auftragsumfang ermöglicht und von den Mandanten erwünscht - auch die Erhebung von Sammelklagen an, um Kosten der Rechtsverfolgung zu verringern.
Vermögensschaden Haftpflichtversicherung:
Unsere Kanzlei verfügt über eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung in Höhe
von € 1.000.000,00 pro Einzelfall.



