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Wir sind Ihre Anwälte für Erbrecht

Kostenfreies Informationsgespräch vorab! 08232 / 809 250 info@kanzlei-haas.de

Schildern Sie uns Ihre Probleme!  Wir hören Ihnen zu, beraten Sie und vertreten Ihre rechtlichen Interessen! Außerhalb der Geschäftszeiten? Versuchen Sie es unter 0177 / 752 31 44 oder hinterlassen Sie uns eine Nachricht auf unserem Anrufbeantworter.

Hier können wir Ihnen helfen: Anfechtung der Erbschaft, Anrechnungen auf das Erbteil, Auflage, Ausschlagung der Erbschaft, Auseinandersetzung, Auslegung, Auskunftsansprüche, Beerdigungskosten, Berliner Testament, Ehegattenerbrecht, Enterbung, Erbeinsetzung, Erbengemeinschaft, Erbenhaftung,- beschränkt auf den Nachlass, Erbschaftssteuer, Erbschein, Erbunwürdigkeit, Erbvertrag, Freigrenzen, gesetzliche Erbfolge, Grabpflege, letztwillige Verfügung, Miterbengemeinschaft, Nacherbe, Nachlassinsolvenz, Nachlassverzeichnis, Pflichtteil, Pflichtteilsergänzungsanspruch, Teilungsanordnung, Testament, Testamentsvollstreckung, Vermächtnis, Vorerbe, vorweggenommene Erbfolge, wechselseitige Verfügungen.

Nachfolgend eine kleine Auswahl der bisher im Erbrecht erstrittenen Entscheidungen:

Erbschaft angefallen – annehmen oder ausschlagen?

Sie haben geerbt oder wurden enterbt, wollen die Erbschaft annehmen oder die Erbschaft ausschlagen, sind sich unsicher beim Ausfüllen des vom Nachlassgericht zugesandten Nachlassverzeichnisses oder benötigen die Vertretung Ihrer erbrechtlichen Interessen bei Fragen der Auseinandersetzung der Miterbengemeinschaft? Gerne helfen wir weiter.

Enterbt und Pflichtteilsansprüche geltend machen?

Sie wurden als leiblicher Abkömmling oder Ehegatte nicht bedacht? Der Nachlass wurde einem anderen Abkömmling oder einer dritten Person alleine zugewandt? Es laufen Fristen, die nicht verpasst werden sollten. Informieren Sie sich. Machen Sie Auskunftsansprüche geltend. Auch wenn Schenkungen zu Lebzeiten der Erblasserin / des Erblassers erfolgt sind, können ggf. Ansprüche auf Pflichtteilsergänzung ergänzend geltend gemacht werden.

Gesetzliche Erbeinsetzung oder erbrechtliche Gestaltung?

Das Erbrecht definiert, wer in der Vermögensnachfolge der/des Verstorbenen bedacht wird, was eine Auflage oder ein Vermächtnis ist und ab wann man von einer Enterbung spricht. Es klärt, welche Formulierungen zu welcher Rechtsfolge führen. Das Erbrecht stellt zwingende Formvorschriften für die Erstellung des letzten Willens zur Verfügung, definiert die einzelnen Begriffe, ohne welche die Unwirksamkeit testamentarischer Verfügungen droht. Was Ihr Wille ist, sollte nicht dem Zufall überlassen werden. Wir helfen bei der Erstellung von Testamenten und Erbverträgen.

Ich weise darauf hin

Erbschafts- und Schenkungsteuer und entsprechende Gestaltungen:

Wann ist es sinnvoll etwas aus steuerrechtlicher oder erbrechtlicher Hinsicht zu übertragen.
Wir können Anregungen zu Gestaltungen geben. Aber Achtung: das Steuerrecht genauso wie das Erbrecht kann in der Zukunft Änderungen unterworfen sein. Es ist reine Geschmacksache ob man Dinge bestmöglich durch Rechtsgeschäft gestalten will, oder aber dem Zufall überlässt. Wenn man möglichst wenig Schenkungs- oder Erbschaftssteuer produzieren will, sollte man sich beraten lassen.

Übertragung des Vermögens auf die Kinder bevor es für Pflegekosten geopfert werden muss?

Sie haben das Leben lang gearbeitet um Vermögen aufzubauen. Gespart um ein Haus zu finanzieren, ein Wohnung zu kaufen. Sie haben ein Leben lang Krankenversicherung und Pflegeversicherung bezahlt. Dennoch können die Unterbringungskosten im Fall einer Pflege manchmal nicht anders finanziert werden als durch die Veräußerung Ihres Wohnungseigentums oder den Verbrauch Ihrer Ersparnisse.

Ist das so? Hier zu gestalten ist Privatsache des Bürgers. Wir können Pro und Contra aufzeigen. Hier geht es nicht nur um Schenkungs- und Erbschaftssteuerrecht sondern auch um Ihre Existenzsicherung, die Existenzsicherung Ihrer Angehörigen und die Frage der Solidarität zum Sozialwesen, ebenso um erbrechtliche Auswirkungen solcher Gestaltungen.

Welche Informationen wir für die Bearbeitung Ihres Falles i. d. R. benötigen?

Aufnahmeblatt Erbrecht Aufnahmeblatt Erbrecht
Aufnahmeblatt Testament - Gestaltung Aufnahmeblatt Testament - Gestaltung

Wir vertreten und beraten seit mehr als 10 Jahren Frauen und Männer in Erbschaftsangelegenheiten!

Hinweise zu Empfehlungen und Urteilen

Bitte beachten Sie, dass Feststellungen und Empfehlungen unserer Kanzlei, die über unsere Homepage ausgesprochen werden, lediglich allgemeine Aussagekraft besitzen und nicht das Ergebnis einer juristischen Prüfung Ihres individuellen Falles sind.

Wir übernehmen keine Haftung für Vollständigkeit und Richtigkeit dieser allgemeinen Hinweise. Erst mit Vollmachtserteilung bzw. ausdrücklicher Beauftragung, die wir bestätigen, kommt ein Mandatsverhältnis mit unserer Kanzlei zum Entstehen.