Wir sind Ihre Anwälte für Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Schildern Sie uns Ihre Probleme! Wir hören Ihnen zu, beraten Sie und vertreten Ihre rechtlichen Interessen! Außerhalb der Geschäftszeiten? Versuchen Sie es unter 0177 / 752 31 44 oder hinterlassen Sie uns eine Nachricht auf unserem Anrufbeantworter. Hier können wir Ihnen helfen: Anlegerschutz, Altersvorsorge, Aufsicht, Beteiligung, ausländische Banken und Broker, Bankenhaftung, Betrug, Bürgschaft, CFD´s, Derivate, Devisengeschäfte, Differenzkontrakt, Direktbank, Ehegattenbürgschaft, Erlaubnispflichten, Forex, Haftung des Vermögensberaters, Haustürsituation, Hedgefonds, Immobilienfonds, Internationale Zuständigkeit, Kapitalanlagenbetrug, Kick-Back, Kreditrecht, MiFid, Obligationen, Ombudsmann online Bank, online Broker, online Betrug, Penny-Stocks, Phishing, Pharming, Prospekthaftung, Risikoaufklärung, Sicherheiten, Schiedsgericht, Schrottimmobilie, Schutzgemeinschaften, Schutzvereinigungen, Sittenwidrigkeit, Spekulationsgeschäfte, Swaps, Termingeschäfte, Verbraucherkredit, Widerrufsrecht, Zertifikate, Zinsen. Nachfolgend eine kleine Auswahl der bisher im Bankrecht erstrittenen Entscheidungen:
Sie erlitten wirtschaftliche Verluste bei unzureichender Risikoaufklärung?Aktien, Fonds, Zertifikate, Beteiligungen an Immobilienfons, Aktienfonds, Medienfonds wurden Ihnen vermittelt? Als Mittel zur Altersvorsorge? vorbehaltlos zum Zweck des Vermögensaufbaus? Waren keine ausreichenden Risikohinweise erfolgt, oder fehlen etwaige Erlaubnisse, gab es unzulässiges Kick-Back? Dann kann das investierte Geld grundsätzlich zurückgefordert werden! Wir prüfen die Erfolgsaussichten. Phishing – Hacker haben sich an Ihrem Konto bedient oder die Kreditkarte geknackt?Wir kennen die Gründe warum Ihre Bank haftet. Lassen Sie sich nicht hinhalten. Ihr Geld wurde in eine Schrottimmobilie investiert?Wie lange müssen Sie noch zahlen. Kann das Geld zurückgefordert bzw. die Darlehen widerrufen werden? Lieber ein Ende mit Schrecken oder ein Schrecken ohne Ende? Zuerst die Orientierung und dann ein zielgerichtetes Vorgehen! Sie haben einen Kreditvertrag (nebst Restschuldversicherung) abgeschlossen oder haften für ein Darlehen als Bürge?Wir prüfen, wann Sie aus der Haftung kommen. Prüfen, ob eine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zu zahlen ist, ob rechtswirksam über Ihr Widerrufsrecht unterrichtet und auch die Übrigen Vorschriften bei Vergabe eines Verbraucherkredits oder Realkredits eingehalten wurden. Wurde der Abschluss einer (Restschuld-) Versicherung parallel zum Kreditvertrag vermittelt oder zur Voraussetzung zum Abschluss des Darlehens gemacht kann ggf. aufgrund eines Kopplungsverbotes gegen die finanzierende Bank vorgegangen werden. Sind Sie lediglich Mitdarlehensnehmer oder Bürge und haben aus emotionalen Gründen für das Darlehen die Haftung übernommen, können Sie sich ggf. vom Vertrag lösen Sparvertrag nicht ordentlich abgerechnet?Rechnen Sie nach oder lassen Sie uns nachrechnen. Es existiert eine Rechtsprechung die Banken verbietet, dass der Kunde nur einseitig an schlechten Zinsphasen gebunden blieb, aber positive Entwicklungen zu wenig an ihn weitergegeben wurden. Sie haben hochspekulative Finanzinstrumente vermittelt erhalten und Geld verloren?Derivate, Differenzgeschäfte (CFD´s), Devisengeschäfte oder Swaps wurden an Sie vermittelt. Neben Kursschwankungsdifferenzen treten häufig weitere spezielle Risiken hinzu, wenn Sie über einen Vermittler An- und Verkauf veranlassten oder diesem sogar Generalvollmacht erteilten. Diese Kapitalanlagen sind nur für eine kleinen Kreis besonders spekulativ eingestellter Anleger geschaffen und dienen im Übrigen in der Wirtschaft institutionellen Anlegern ggf. als Absicherungsgeschäfte um gegenläufige Kurs- oder Zinsentwicklungen einzudämmen. Hier ist absolute Risikobereitschaft in Bezug auf einen Totalverlust Voraussetzung zum Einstieg in den Handel. Wer als Vermittler oder Vermögensberater nicht ausführlich aufklärt macht sich schadensersatzpflichtig. Derivatgeschäfte vom ausländischen Broker in den Sand gesetzt?Der Handel an den Börsen ist ins Internet verlegt. Die Rendite reizt den Vermittler Sie als Opfer zu ködern. Das Kick back vom Broker an den Vermittler wird ggf. nicht explizit in den Vertragsbedingungen genannt, oder es entwickelt sich aufgrund der vermittelten Anzahl der Geschäfte einen Situation in welcher der Anleger aufgrund von Gebühren Kommissionen und Kick-Backs im Fall eines wiederholten Handeltreibens nur noch verlieren kann. Auch sogenannte Internet Broker haben zum Teil eine entsprechende Geschäftspraxis. Holen Sie sich Ihr Gel d zurück. Die Rechtsprechung ist anlegerfreundlich.
Welche Informationen wir für die Bearbeitung Ihres Falles i. d. R. benötigen?
Wir vertreten und beraten seit mehr als 10 Jahren Kapitalanleger gegen in- und ausländische Banken und Finanzdienstleister. Ebenso Finanzdienstleister gegen ihre Kunden.
Hinweise zu Empfehlungen und Urteilen Bitte beachten Sie, dass Feststellungen und Empfehlungen unserer Kanzlei, die über unsere Homepage ausgesprochen werden, lediglich allgemeine Aussagekraft besitzen und nicht das Ergebnis einer juristischen Prüfung Ihres individuellen Falles sind. Wir übernehmen keine Haftung für Vollständigkeit und Richtigkeit dieser allgemeinen Hinweise. Erst mit Vollmachtserteilung bzw. ausdrücklicher Beauftragung, die wir bestätigen, kommt ein Mandatsverhältnis mit unserer Kanzlei zum Entstehen. |
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