Wir sind Ihre Anwälte für Arbeitsrecht
Schildern Sie uns Ihre Probleme! Wir hören Ihnen zu, beraten Sie und vertreten Ihre rechtlichen Interessen! Außerhalb der Geschäftszeiten? Versuchen Sie es unter 0177 / 752 31 44 oder hinterlassen Sie uns eine Nachricht auf unserem Anrufbeantworter. Hier können wir Ihnen helfen: Abfindung, Abmahnung, Änderungskündigung, Aufhebungsvertrag, Ausbildungskosten, Betriebsübergang, Elternzeit, Gehalt, Kündigung, Kündigungsfristen, Kündigungsschutz, Mutterschutz, Provision, Rückzahlung von Ausbildungskosten Urlaub, Wettbewerbsklauseln, Wiedereingliederung ins Arbeitsverhältnis nach der Elternzeit u. v. m. … Hier eine kleine Auswahl der im Arbeitsrecht erstrittenen Entscheidungen:
Ihr Arbeitsplatz wurde gekündigt?- und zwar außerordentlich, betriebsbedingt, verhaltensbedingt, aus Anlass angeblicher Betriebsstilllegung oder Krankheit? Achtung! Im Zweifel nur 3 Wochen Frist für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage. (Nur im Ausnahmefall kann mit Erfolg nach Fristablauf geklagt werden). Sie sollen zu geänderten Bedingungen weiterarbeiten?Zu anderen Zeiten, an anderen Orten, in anderen Bereichen, oder für weniger Geld? Achtung! Dann haben Sie im Zweifel eine Änderungskündigung erhalten: nur 3 Wochen Frist für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage. (Nur im Ausnahmefall kann mit Erfolg nach Fristablauf geklagt werden). Ihr Arbeitgeber schuldet noch Geld, Urlaub, Provision etc.?Geben Sie auf tarifliche oder vertragliche und gesetzliche Ausschlussfristen Acht!
Welche Informationen wir für die Bearbeitung Ihres Falles i. d. R. benötigen?
Wir vertreten und beraten seit mehr als 10 Jahren Arbeitnehmer oder Arbeitgeber.
Hinweise zu Empfehlungen und Urteilen Bitte beachten Sie, dass Feststellungen und Empfehlungen unserer Kanzlei, die über unsere Homepage ausgesprochen werden, lediglich allgemeine Aussagekraft besitzen und nicht das Ergebnis einer juristischen Prüfung Ihres individuellen Falles sind. Wir übernehmen keine Haftung für Vollständigkeit und Richtigkeit dieser allgemeinen Hinweise. Erst mit Vollmachtserteilung bzw. ausdrücklicher Beauftragung, die wir bestätigen, kommt ein Mandatsverhältnis mit unserer Kanzlei zum Entstehen. |
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