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Erstrittene Entscheidungen Verkehrsrecht

Nachfolgend eine kleine Auswahl der zugunsten unserer Mandantschaft
im Verkehrsrecht erzielten Ergebnisse:

Datum: 08.03.11 AG Cottbus AZ: 45 C 507/09
Urteil: Nachdem ein verkehrsanalytisches Gutachten eingeholt worden war, war klar, unseren Mandanten traf nicht die Alleinschuld am Verkehrsunfall. Die gegnerische Versicherung muss zumindest ein Viertel der Schäden übernhemen (11852).
 
Datum: 06.12.10 AG Augsburg
Zwst. Schwabmünchen
32 Owi 403 Js 139618/10 jug.
Das Amtsgericht Augsburg hat mit Entscheidung vom 06.12.2010 das Verfahren gegen unseren Mandanten eingestellt. Dem Mandanten war vorgeworfen worden, gegen eine „Rechts-vor-Links-Regelung“ zugunsten eines anderen Verkehrsteilnehmers verstoßen zu haben. Dieser befand sich jedoch auf der falschen Spur, weshalb auch das erkennende Gericht eine Ahndung offensichtlich als abwegig würdigte (AZ: - 32 Owi 403 Js 139618/10 jug. -).
 
Datum: 01.07.10 außergerichtlich  
Kleine Verkehrsunfälle gehen schnell:

Zahlung des Gegners an Mandant i. H. v. 357,12 € bei Auffahrunfall. Der Mandant hatte uns am15.06. 2010 beauftragt (11789).
 
Datum: 17.06.10 außergerichtlich  
Blechschaden und Schmerzensgeld bei einfacher Sachlage - schnelle Schadensabwicklung:

Zahlung Gegner an Mandant i. H. v. 1.617,30 € (Auffahrunfall mit Schmerzensgeld - 11709).
 
Datum: 07.05.10 LG Kempten AT: 1 O 2560/07
(Vergleich) Entgangener Gewinn des verunfallten Architekten:

Nach fast 2 Jahren Verfahrensdauer wurde ein Vergleich geschlossen, der vorsieht, dass weiter 2.300,00 als Verdienstausfallschaden bezahlt werden (11342).
 
Datum: 05.05.10 AG Cottbus AZ: 45 C 507/09
(Beweisbeschluss) Vehrsanalytisches Gutachten soll Geschwindigkeit klären:

Es wird die Einholung eines Gutachtens vom Gericht beschlossen. Unser Mandant ist auf der Landstraße stehen geblieben, hat geblinkt und wollte gerade abbiegen, als der Gegner ihn überholte (11852).
 
Datum: 26.05.10 außergerichtlich  
Totalschaden am Abschleppwagen, dem Vorfahrt genommen wurde:

Die gegnerische Versicherung zahlt als ersten Kostenvorschuss 15.000,00 € auf den Sachschaden, der aufgrund eines Verkehrsunfalls am LKW unseres Mandanten entstandenen ist (12002).
 
Datum: 15.01.09 AG Augsburg AZ: 17 C 3504/08
Quote des Mitverschuldens bei Fahrfehler und hierdurch verursachten Auffahrunfall:

Verbotenes Wendemanöver und daraufhin erfolgter Auffahrunfall. Die Quote des Mitverschuldens wird vom AG Augsburg auf 1/3 zu 2/3 festgelegt (11481).

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