Nachfolgend eine kleine Auswahl der zugunsten unserer Mandantschaft erzielten Ergebnisse:
| Datum: |
24.01.11 |
Augsburg Strafgericht |
AZ: 34 Ls 404 Js 131474/09 jug. |
Das Amtsgericht Augsburg hat am 24.01.2011 unseren Mandanten, welcher wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt war, freigesprochen.
Der Mandant, der beteiligt an einer Wirtshausschlägerei gewesen sein soll, konnte nach Durchführung der Beweisaufnahme nicht als Schuldiger festgestellt werden. |
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| Datum: |
14.12.10 |
LG München I |
AZ: 3 O 15562/10 |
Vergleich zur Zahlung über € 7.000,00.
Rückforderung anlässlich ehebedingter Zuwendung. € 25.000,00 waren anlässlich der Landessitte an die Eltern der Braut bezahlt worden. Die Ehe scheiterte. Die Eltern des Brautvaters wollten das Geld zurück. Die Parteien sind griechisch-orthodoxe Serben.
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| Datum: |
19.10.10 |
AG Schwabmünchen |
AZ: DS 607 Js 141871/09 |
| Dem Mandanten wurde u.a. eine Nötigung zur Last gelegt. Die Beweisaufnahme ergab, dass die Belastungszeugen unglaubwürdig waren. Im Zweifel zu Gunsten des Angeklagten Freispruch. Der Staat trägt die notwendigen Kosten der Verteidigung. |
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| Datum: |
04.08.10 |
AG Landsberg am Lech |
AZ: 4 Cs 605 Js 113001/10 |
| (Beschluss) Gegen den Mandanten war wegen einer Trunkenheitsfahrt ermittelt worden. Der Führerschein war entzogen worden. Die Beweisaufnahme ergab einen atypischen Geschehensablauf. Unter Geldauflage und Verzicht auf Entschädigung wurde das Verfahren eingestellt und der Führerschein herausgegeben. |
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| Datum: |
17.07.10 |
AG Kaufbeuren |
AZ: 1 DS 222 Js 14763/09 |
| Der Tatvorwurf lautete auf Betrug. Die Beweisaufnahme ergab, dass ein wesentlich geringerer Schaden feststellbar war als vom Anzeigeerstatter zunächst behauptet. Da der Mandant bereits in der Vergangenheit anderweitig wegen Bankrotts verurteilt worden war, wurde das Verfahren eingestellt. |
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| Datum: |
04.03.10 |
AG Augsburg |
AZ: 1 Ls 602 Js 146360/07 |
| (Urteil) Das Landgericht Augsburg erkennt zu Gunsten der Mandantin trotz erheblicher Vorstrafen erneut auf Bewährungsstrafe. Hintergrund waren abgelaufene Fristen, aber auch der Werdegang unserer Mandantschaft. Der Tatvorwurf des Betruges konnte hierbei nicht entkräftet werden (11522). |
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| Datum: |
13.10.09 |
AG Schwabmünchen |
AZ: DS 101 Js 113709/09 |
| (Urteil) Das Amtsgericht Augsburg, Zweigstelle Schwabmünchen, sieht zu Gunsten unseres Mandanten - der mehrfach vorbestraft war - von der Verhängung einer Freiheitsstrafe ab. Dieses Urteil wurde leider seitens des Landgerichts Augsburg aufgehoben (11803). |
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| Datum: |
02.04.09 |
StA Augsburg |
AZ: 509 Js 110-929/2009 |
| Einstellung des Strafverfahrens gegen unseren Mandanten. Gegen diesen war wegen des Veruntreuens von Arbeitsentgelt seitens der Staatsanwaltschaft am LG Augsburg ermittelt worden (11717). |
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| Datum: |
20.02.09 |
LG Augsburg |
AZ: 6 Ns 202 Js 140997/07 |
| (Urteil) Das Landgericht Augsburg hebt aufgrund der zu Gunsten des Mandanten erhobenen Berufung das erstinstanzliche Urteil des AG Schwabmünchen auf, welches diesen zu einer Freiheitsstrafe verurteilt hatte (11560). |
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| Datum: |
05.02.07 |
Außergerichtlich Finanzamt Augsburg-Stadt |
AZ: ÜlStr. 103/432/04 AV 19/5 Finanzamt Augsburg-Stadt |
| Ergebnis: Verfahrenseinstellung, (Tatvorwurf: Steuerhinterziehung) |
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| Datum: |
12.10.06 |
AG Schwabmünchen |
AZ: Ds 104 Js 110402/06 |
(Urteil) Terminstag: 12.10.2006
Ergebnis: Freispruch (Tatvorwurf: Diebstahl, Strafandrohung nach dem Gesetz bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe) |
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| Datum: |
12.09.06 |
AG Augsburg |
AZ: 5 Cs 505 Js 119605/06 |
Ergebnis: Zahlung einer Geldbuße i.H.v. 2.700,00 € (90 Tagessätze á 30,00 €).
(Tatvorwurf: Falsche Versicherung an Eides Statt in Tateinheit mit Bankrott sowie Verletzung der Buchführungspflicht) |
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| Datum: |
21.04.06 |
AG Jever |
AZ: 7 Ds 338/05 (163 Js 68966/05) |
(Beschluss) Terminstag: 19.05.2006
Ergebnis: Einstellung des Verfahrens.
(Tatvorwurf: Eingehungsbetrug bei vorangegangener Firmeninsolvenz) |
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| Datum: |
13.01.06 |
AG Augsburg |
AZ: 104 Js 149055/03 |
(Beschluss) Terminstag: 02.12.2005
Ergebnis: Erneute Bewährungsstrafe, an die selbst der Bewährungshelfer aufgrund der letzten Bewährungsstrafe nicht mehr glauben mochte.
(Straftaten: Verstöße gegen das BtmG, schwere Körperverletzung, Nötigung) |
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| Datum: |
15.12.04 |
AG München |
AZ: 1122 Ds 309 Js 50835/03 |
(Urteil) Terminstag: 15.12.2004
Ergebnis: 9 Monate Haft auf Bewährung.
(Tatvorwurf: Nichtabführung von Sozialversicherungsabgaben und Insolvenzverschleppung). |