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Rechtsanwalt Martin J. Haas

Rechtsanwalt Martin J. HaasAlleiniger Inhaber der Kanzlei und Ihr ausschließlicher Vertragspartner
ist seit dem 02.01.1998 als Rechtsanwalt im Bezirk des Landgerichts Augsburg zugelassen.

Seit 03.02.2010 ist Herr Martin J. Haas berechtigt die Bezeichnung: Fachanwalt im Bank- und Kapitalmarktrecht zu führen.

Herr Haas, geb. 21.02.1967, ist verheiratet und Vater zweier Kinder.

Besonderes Kennzeichen:
Langjährige, auch überörtliche Prozesserfahrung, (insbesondere in Fällen des Arbeitsrechts, Bankrechts und Familien- und Erbrechts sowie Vertragsrecht- mit zum Teil internationalem Einschlag).  Im Straf und Jugendstrafrecht war Herr Haas in erster Linie als Strafverteidiger bei örtlichen Gerichten bestellt.

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt veröffentlicht Herr Haas regelmäßig Aufsätze insbesondere im Arbeitsrecht und Bankrecht die Sie sowohl auf unserer Website aber auch z.B.: bei www.anwalt.de bzw. www.mcadvo.com.

Die Herausforderung in meinem Beruf: Ihren Fall mit der erforderlichen Kompetenz, gebotenen Höflichkeit oder notwendigen Härte zum Erfolg zu führen.