Rechtsanwältin Sandra Haas

Interessenschwerpunkt Verkehrszivilrecht / Sonstiges Recht

Als  Spezialistin im Verkehrszivilrecht vertrete ich gerne Ihre Interessen bei der Abwicklung von verkehrsrechtlichen Schadenfällen.

Aufgrund meiner bereits fast 20jährigen Praxiserfahrung in diesem Bereich (u.a. auch 2 Jahre als Schadensachbearbeiterin in einem großen Versicherungsunternehmen) verfüge ich über ein umfangreiches Fachwissen.

Ich übernehme gerne die Abwicklung der Unfallregulierung, sofern es um folgende Sachverhalte geht:

  • Auffahrunfälle / Kettenauffahrunfälle
  • Unfälle beim Abbiegen
  • Unfälle beim Überholen
  • Unfälle auf Parkplätzen / Privatgelände
  • Unfälle im Ausland
  • Unfälle im Inland mit ausländischem Unfallverursacher
  • Unfälle mit nicht ermittelbarem / unversichertem Unfallgegner (oder insolvente gegnerische Versicherung)
  • Unfälle zwischen Kfz und Radfahrer   oder
  • Unfälle zwischen Kfz und Fußgänger
  • oder sonstige Fallgestaltungen

Als langjährig schwerpunktmäßig im Vertragsrecht tätige Rechtsanwältin vertrete ich gerne Ihre rechtlichen Interessen bei

  • der Geltendmachung / Abwehr von Gewährleistungsansprüchen

 

im Zusammenhang mit dem Abschluss von Kaufverträgen von Immobilien und Fahrzeugen

Ich kenne die Tricks der Versicherungen, mit welchen die Kosten zu Ihren Lasten gering gehalten werden sollen. (z.B. Vertragswerkstätten, interne Sachverständige, Abfindungsvereinbarungen)

Mein Ziel:  Die schnellstmögliche  und vollumfängliche Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche, insbesondere:

  • fiktive Abrechnung nach Gutachten
  • Neuwagenersatz
  • unfallbedingte Sachschäden
  • Nutzungsausfallentschädigung / Mietwagenkosten
  • Abschleppkosten
  • An- / Abmeldekosten , Umbaukosten bzw. Entsorgungskosten
  • unfallbedingte Fahrtkosten / Auslagen

Sowie bei Personenschäden:

  • angemessenes Schmerzensgeld
  • Verdienstausfall
  • Arztkosten / Zuzahlungen
  • Haushaltsführungsschaden
  • vermehrte Bedürfnisse
  • verletzungsbedingte Fahrtkosten / Auslagen
  • Umschulungskosten / Rentenzahlungen
  • sonstige Kosten (z.B. Stornokosten etc)

Die entstehenden Anwaltskosten für die Durchsetzung berechtigter Ansprüche  sind seitens der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung vollumfänglich zu übernehmen.

Desweiteren bin ich in folgenden  Bereichen für Sie tätig:

  • Schadensersatz- und Schmerzensgeldrecht allgemein (z.B. Ansprüche gegen Privatpersonen oder Privat-/Betriebshaftpflichtversicherungen)
  • Gewährleistungsrecht (z.B. Mängel bei Fahrzeugkauf, Immobilienkauf)

Rufen Sie einfach an und vereinbaren Sie einen Besprechungstermin  (08232 – 809 250 oder 0177 – 8415150) oder kontaktieren Sie mich per E-Mail.

Gerne können Sie mich auch unter meiner eigenen Kanzlei besuchen.

Rechtsanwältin Verkehrszivilrecht & Sonstiges Recht

Rechtsanwältin Sandra Haas

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