Wir sind Ihre Anwälte für Familienrecht, Scheidungsrecht und Unterhaltsrecht
Schildern Sie uns Ihre Probleme! Wir hören Ihnen zu, beraten Sie und vertreten Ihre rechtlichen Interessen! Außerhalb der Geschäftszeiten? Versuchen Sie es unter 0177 / 752 31 44 oder hinterlassen Sie uns eine Nachricht auf unserem Anrufbeantworter. Hier können wir Ihnen helfen: Ausbildungsunterhalt, Ehescheidung, Ehewohnung, Einkommensfiktion, einstweilige Anordnung, elterliche Sorge, Elternunterhalt, Erbrecht der Ehegatten, Erwerbsobliegenheit, Familiengericht, Familienrecht, Frauenhaus, fiktives Einkommen, Geschiedenenunterhalt, Getrenntleben, Gewaltschutz, Gütergemeinschaft, Gütertrennung, Jugendamt, Kindesunterhalt, Mediation, nicht eheliches Kind, Scheidung, Scheidungsrecht, Sorgerecht, Trennung, Umgangsrecht, unstreitige Scheidung, Unterhalt, Vaterschaftstest, Vaterschaftsprozess, Verletzung der Unterhaltspflicht, Versorgungsausgleich, Wohnwert, Zugewinn, Zugewinngemeinschaft, Zuweisung der Ehewohnung. Hier eine kleine Auswahl der im Familienrecht erstrittenen Entscheidungen:
Scheidung? – auch „online“- Beratung / Bearbeitung möglich:Die Ehe ist gescheitert? Es herrscht Anwaltszwang für das Scheidungsverfahren. Unstreitige Scheidung oder Rosenkrieg? Wir beantworten Ihre Fragen und haben zum Ziel, dass über die gesetzlichen Möglichkeiten schnellstmöglich eine Perspektive für die Zeit nach der Scheidung geschaffen wird. 12 Monate Trennungszeit sind i. d. R. obligatorisch in Härtefällen geht’s auch schneller. Trennung heißt räumliche Trennung (auch in der gleichen Ehewohnung möglich, auch dann wird vorausgesetzt, dass keine gegenseitigen Versorgungsleistungen (einkaufen, waschen, putzen etc) mehr stattfinden, selbstredend keine Intimitäten ausgetauscht werden. Nach 9 Monaten kann im Regelfall der Scheidungsantrag gestellt werden. Was beinhaltet das Scheidungsverfahren? Aufhebung der Ehe durch Beschluss. Sorgerecht im Fall von minderjährigen Kindern und auch der Versorgungsausgleich wird automatisch mitbehandelt. Alles andere wird nur auf Antrag verhandelt. Scheidungsfolgevereinbarungen bzw. Eheverträge können die Rechtslage für beide Parteien vereinfachen und hohe Kosten von Scheidungsverfahren senken. Unterhalt während der Trennung / nach der Ehescheidung:Wirtschaftlich abhängig aber keine Unterstützung? Als Unterhaltsverpflichteter auf Auskunft und Zahlung in Anspruch genommen? Die Parteien schulden sich gegenseitig Auskunft über die Einkünfte der letzten 12 Kalendermonate im Zweifel bei Selbständigkeit über die letzten 3, bei stark schwankenden Einkünften über 5 Jahre. Anhand der Auskünfte kann gerechnet und gefordert werden. Unterhalt kann für die Vergangenheit nur erschwert geltend gemacht werden falls nicht wenigstens (schriftliche) Auskunftsverlangen beweisbar sind. Unterhaltsansprüche können verjähren und verwirken. Zugewinn?Zugewinn ist derjenige Vermögenszuwachs, den das Vermögen des einen Ehegatten das Vermögen des anderen Ehegatten überschreitet. Man geht im Fall eines jedes Ehegatten von dessen Anfangsvermögen aus. Ermittelt die Aktiva und Passiva zum Zeitpunkt der Heirat. Ermittelt in einem zweiten Schritt die Aktiva und Passiva zum Schluss der Ehezeit. Wann die Ehezeit endet teilen wir Ihnen gerne mit. Ebenso welche Fristen für die Geltendmachung von Ansprüchen zu beachten sind. Kindesunterhalt - Ausbildungsunterhalt:Das Einkommen des Unterhaltspflichtigen der letzten 12 Monate bzw. im Fall der Selbständigkeit bis zu 5 Jahren ist neben der Düsseldorfer Tabelle Grundlage für die Berechnung des Kindesunterhaltes. Minderjährige Kinder sind privilegiert unterhaltsberechtigt. Kindesunterhalt wird grundsätzlich bis zur Beendigung einer Ausbildung geschuldet. Elternunterhalt: Unterhalt für die eigenen (Schwieger-) Eltern zahlen?Das Landratsamt will von Ihnen Geld für die Unterstützung Ihrer Eltern im Alter? Ist Ihre eigene Vermögensvorsorge in Gefahr? Unterzeichnen Sie nicht vorschnell Verträge, die Ihnen zur Vorlage gegeben werden. Wir unterstützen Sie gerne.
Welche Informationen wir für die Bearbeitung Ihres Falles i. d. R. benötigen?
Wir vertreten seit mehr als 10 Jahren Frauen und Männer im Rahmen von Trennung und Scheidung und im Unterhaltsrecht.
Hinweise zu Empfehlungen und Urteilen Bitte beachten Sie, dass Feststellungen und Empfehlungen unserer Kanzlei, die über unsere Homepage ausgesprochen werden, lediglich allgemeine Aussagekraft besitzen und nicht das Ergebnis einer juristischen Prüfung Ihres individuellen Falles sind. Wir übernehmen keine Haftung für Vollständigkeit und Richtigkeit dieser allgemeinen Hinweise. Erst mit Vollmachtserteilung bzw. ausdrücklicher Beauftragung, die wir bestätigen, kommt ein Mandatsverhältnis mit unserer Kanzlei zum Entstehen. |
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