| Datum: |
26.01.12 |
LG Augsburg |
AZ: 033 O 4900/10 |
In einer Nachlasssache gelingt es im Rahmen einer Mediation, eine gütliche Einigung in Bezug auf die Auseinandersetzung des Nachlassvermögens mit den Parteien zu erreichen. Es werden Grundstücksanteile entgegen Abschlusszahlung im Rahmen des gerichtlichen Vergleichs übertragen (was Notarkosten spart) und verpflichtende Erklärung betreffend die Übertragung von Konten gerichtlich protokolliert. Auf diese Weise konnte ein Verfahren, welches ohnehin schon eine lange Verfahrensdauer besaß, pragmatisch beendet werden. |
| |
| Datum: |
04.10.11 |
außergerichtliche Erbauseinandersetzung |
internes AZ: 12389 |
Unsere Mandantin, eine von 2 Miterbinnen, war zunächst darüber getäuscht worden, dass die andere Miterbin angeblich deren Erbteil zu einem sehr hohen Preis an einen Dritten veräußert.
Wir haben das unserer Mandantschaft bestehende Vorkaufsrecht in Bezug auf den Erbteil ausgeübt und massiv gegen das von der anderen Miterbin und dem Dritten abgeschlossene Vertragsverhältnis protestiert. Die Gegenseite willigte letztendlich ein, dass der Erbteil durch unsere Mandantschaft zu einem wesentlich niedrigeren Preis erworben werden konnte.
|
| |
| Datum: |
26.07.11 |
außergerichtliches Pflichtteilsrecht |
internes AZ: 12297 |
Die Vertragserbin (zweite Ehefrau des Erblassers) verpflichtet sich zu Abgeltung von Pflichtteilsansprüchen des hier vertretenen einen Betrag von 24.000,00 € zu bezahlen. Das Ergebnis wurde alleine aufgrund von Schätzungen und ohne Einholung eins Gutachtens erreicht. Somit sind geringere Kosten der Rechtsverfolgung angefallen, der Wertermittlungsanspruch der der Pflichtteilsberechtigte besitzt wurde hierbei zu Gunsten eines wirtschaftlich gut vertretbaren Ergebnisses vernachlässigt. |
| |
| Datum: |
11.05.11 |
LG Stuttgart |
AZ: 21 O 8/11 |
Gegner verpflichtet sich zur Abgeltung von Pflichtteilsansprüchen einen Betrag i. H. v. 47.500,00 € zu bezahlen. Das Gericht hielt im Übrigen ein Vermächtnis zu Lasten der Mandantin für rechtswirksam. |
| |
| Datum: |
15.03.11 |
außergerichtlich |
(12121) |
Gegner beantragt Erblasserkonten mit einem Guthaben i. H. v. ca. 150.000,00 € auf unseren Mandanten umschreiben zu lassen, nachdem er zunächst Schenkung des Erblassers an sich behauptete. |
| |
| Datum: |
29.06.10 |
LG Augsburg |
AZ: 3 O 4816/09 |
Keine Selbstbedienung vom Konto des Erblasses
Die betreuende letzte Lebensgefährtin hatte sich am Konto des Erblassers bedient. Wir hatten Stufenklage auf Auskunft und Zahlung i.H.v. mindestens 12.000,00 € erhoben. Der zu Gunsten unseres Mandanten erstrittene Vergleich lag bei 6.000,00 €. Die Verfahrenskosten lagen deutlich darunter (11883). |
| |
| Datum: |
07.05.10 |
außergerichtlich |
|
Abwehr überzogener Pflichtteilsansprüche:
Beendigung eines erbrechtlichen Mandats. Der Mandant war als testamentarischer Alleinerbe von zwei Pflichtteilsberechtigten auf Zahlung des Pflichtteils in Anspruch genommen worden. Die Vorstellungen der Parteien wichen sehr deutlich voneinander ab. Der eine Pflichtteilsberechtigte lies vorab 20.000,00 € fordern, der andere ging von 5.000,000 € aus. Die Vergleichsbeträge waren dann, als die notwendigen Wertermittlungen und juristischen Argumente ausgetauscht worden waren, deutlich weniger (11815). |
| |
| Datum: |
15.04.10 |
außergerichtlich |
|
Erstberatung als Grundlage für die Auseinandersetzung von Miterben
Wir erteilen im Rahmen einer Erstberatung erste Hinweise zur Orientierung im Fall einer Miterbenauseinandersetzung (Nachlasswert ca. 350.000,00 €). Die Hinweise werden offensichtlich als ausreichende Grundlage für die Auseinandersetzung betrachtet. Eine Weiterbeauftragung war nicht erforderlich (11997). |
| |
| Datum: |
23.02.10 |
AG Augsburg,
ZwSt. Schwabmünchen |
AZ: VI O 0440 / 09 |
Erbquoten zutreffend anhand handschriftlichen Testaments ermittelt.
Das Nachlassgericht übernimmt die von unserer Kanzlei errechneten Erbquoten, denen sich auch der Anwalt der weiteren Miterben angeschlossen hat. |
| |
| Datum: |
22.01.10 |
außergerichtlich |
|
Auch noch nach 2 Jahren und 11 Monaten: den Pflichtteil einfordern!
Wir machen Ansprüche auf Pflichtteilsrecht geltend, die mit Zahlung der gegnerischen Seite vom 22.01.2010 beglichen werden. Die Mandantin hatte Jahre nichts getan, bis sie von einem Verwandten an unsere Kanzlei verwiesen wurde. Es gelang noch vor Ablauf der Verjährungsfrist, die Ansprüche außergerichtlich durchzusetzen. Pflichtteilsansprüche verjähren nach drei Jahren (11886)! |
| |
| Datum: |
13.07.09 |
außergerichtlich |
|
Nicht jeder Abkömmling ist Erbe des Verstorbenen:
Zurückweisung geltend gemachter Ansprüche auf Miteigentum aus Erbschaft. Wir schließen die Akte, da die Gegner mitteilen, derzeit nicht Ansprüche weiter zu verfolgen (Streitwert: 150.000,00) (11758). |
| |
| Datum: |
07.10.08 |
LG Augsburg |
AZ: 2 O 219/08 |
Nachlassvermögen und Bezahlung von Pflichtteilen kann zu Lasten der eigenen Abkömmlinge gehen:
Wir machen Pflichtteilsansprüche außergerichtlich und gerichtlich geltend. Es wird ein Vergleich mit anderen Pflichtteilsberechtigten und den als Erben eingesetzten Abkömmling geschlossen (11162). |
| |
| Datum: |
31.10.07 |
außergerichtlich |
|
Abwehr unberechtigter Ansprüche aus Erbschaft erfolgreich:
Wir weisen endgültig die gegen unseren Mandanten in einer Erbsache (nebst Grundstücksverkauf) geltend gemachten Ansprüche im 6stelligen Bereich zurück und verweisen den Gegner auf den Prozessweg. Klage wurde bis heute nicht erhoben (11414)! |
| |
| Datum: |
19.02.07 |
außergerichtlich |
|
Keine Verfolgung von Ansprüchen bei mangelnder Erfolgsaussicht:
Wir prüfen erbrechtliche Ansprüche im Fall eines Nachlasses mit ganz erheblichem Immobilienbesitz und empfehlen, keine weiteren Schritte einzuleiten, da das Risiko eines Prozesses unserer Ansicht nach zu hoch ist. Der Mandant bedankt sich ausdrücklich für die Empfehlung, nicht zu klagen und kein Prozessrisiko einzugehen (11204). |
| |
| Datum: |
14.07.06 |
AG Augsburg,
ZwSt Schwabmünchen |
AZ: VI 0479/03 |
Zu hohe Erbschaftssteuern korrigieren oder vorbeugen? Die Bemessungsgrundlage war falsch:
Das Amtsgericht – Nachlassgericht – korrigiert den Streitwert zur Bemessung der Erbschaftssteuer zugunsten unserer Mandantschaft im 5stelligen Bereich. Bei dem im Nachlass befindlichen Grundstück war nicht berücksichtigt worden, dass es sich in einem Überflutungsbereich befand. Wichtig ist bereits den Bescheid des Nachlassgerichts über die Bemessungsgrundlage anzufechten und nicht erst auf den Erbschaftssteuerbescheid zu warten. |
| |
| Datum: |
23.05.06 |
außergerichtlich |
|
Durchsetzung von Ansprüchen aus Pflichtteilsrecht:
Die außergerichtlich zugunsten unseres Mandanten als Pflichtteilberechtigten geltend gemachten Ansprüche werden vollständig seitens der Miterbengemeinschaft bezahlt (11021).
|
| |
| Datum: |
18.11.04 |
Landgericht Augsburg |
AZ: 3 O 1622/04 |
Abwehr geltend gemachter Auskunftsansprüche und Vergleich über den Nachlass - hohe Kosten der Rechtsverfolgung lohnen sich manchmal nicht:
Die gerichtlich gegen unseren Mandanten geltend gemachten Auskunftsansprüche werden für erledigt erklärt, die Klage zurückgenommen. Wir begleiten eine vergleichsweise Regelung über die Verteilung des Nachlasses. |
| |
| Datum: |
08.12.03 |
Notariat 6 Freiburg |
AZ: - 6 GRN 199/2001 |
Von Beginn an um die richtige Erbquote zu streiten, kann sonst später drohende Verfahren beseitigen:
Die seitens unserer Kanzlei errechnete Erbquote wird entgegen der Argumentation unserer Gegner gerichtlich festgestellt. Die weitere Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft unter freihändiger Veräußerung der Nachlassimmobilien erfolgt im Einvernehmen mit den übrigen Miterben und schließt die Angelegenheit ab. |